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Rechtstipps von Fachanwälten für IT-Recht
Fragen und Antworten
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Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
IT-Recht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich IT-Recht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren. -
IT-Recht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet IT-Recht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich IT-Recht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht oder auch EDV-Recht genannt, hat durch Computer, Mobilfunk und Internet stark an Bedeutung zugenommen. Im Jahr 2006 wurde eigens die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht eingeführt. Die wichtigsten Themenbereiche im IT-Recht sind:
- Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- der elektronische Geschäftsverkehr
- Provider-Verträge und Nutzungsbedingungen
- Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
- Datenschutz und Sicherheit der IT wie Verschlüsselung und Signatur
- Kommunikation
- Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen und e-Government
- Hardware und Software
Rechtssichere Vertragswerke für Unternehmen
Je komplizierter die tatsächliche Situation, desto komplizierter die Verträge. Auch im elektronischen Geschäftsverkehr wie beispielsweise einem Online-Shop gelten zunächst die üblichen Gesetze. So kommt ein Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zustande und AGB dürfen den Käufer einer Ware nicht unangemessen benachteiligen.
Dazu kommen im IT-Recht aber einige Besonderheiten: Händler müssen beispielsweise Widerrufsrechte beachten, die früher im Fernabsatzgesetz geregelt waren und nun ins BGB übernommen wurden. Auch der Vertrag mit Provider oder Website-Hoster ist für IT-Firmen oft existenziell wichtig.
Zahlreiche Pflichten bei der IT-Nutzung
Unabhängig von der Brache haben Unternehmer mit Internetangebot ein Impressum mit Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG) und ggf. weiteren Normen anzubieten. Außerdem ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Werden bei der Webseitennutzung Daten erhoben, beispielsweise durch Eröffnung eines Accounts, und ggf. sogar weitergegeben, wie bei Social-Media-Plugins, ist eine Datenschutzerklärung erforderlich.
Daneben gelten wieder allgemeine Pflichten, wonach z. B. der Domainname kein Namensrecht oder Markenrecht verletzen darf. Auch das Wettbewerbsrecht spielt eine Rolle, da es für Kommunikation per E-Mail, Fax oder Telefon besonders gegenüber einem Verbraucher eigene Regelungen enthält.
Technische Sicherheit in der Informationstechnologie
Ein Angriff durch Hacker betrifft oft nicht nur die IT selbst, sondern kann die gesamte Produktion oder Dienstleistung von Unternehmen lahmlegen. Ist bei einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop beispielsweise die Webseite offline, kann nichts verkauft werden. Auch Versuche von Erpressung mit der Drohung eines Angriffes sind bereits bekannt geworden.
Besonders sensibel sind Online-Banking und Datenbanken beispielsweise mit den Adressen von Kunden. Hier muss der Datenschutz gewährleistet sein. Auch Industriespionage ist für viele Firmen ein Problem. Dabei sollte zunächst technisch auf gute Verschlüsslung gesetzt werden. Das alles sind zunächst technische Fragen. Die rechtliche Aufarbeitung von Angriffen auf die IT hingegen kann der Fachanwalt übernehmen. So besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Auch die Verfolgung von Straftaten kann ein Fachanwalt in diesen Fällen unterstützen.
Wie alle Fachanwälte muss auch der Fachanwalt für IT-Recht besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen haben. Die müssen sich insbesondere auf das Vertragsrecht der Informationstechnologie inklusive AGB und den elektronischen Geschäftsverkehr, Online Business bzw. Mobile Business, aber auch auf weitere Bereiche beziehen. Dazu sind nach der Fachanwaltsordnung 50 entsprechende praktische Fälle nachzuweisen. Mindestens 10 dieser Fälle des Fachanwaltes für IT-Recht dürfen nicht nur eine Beratung umfassen, sondern müssen auch ein Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren beinhalten.
(ADS)
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