- Fachanwalt für Familienrecht
- Erbrecht
Über mich
Rechtsanwalt Peter D'Oleire
Fachanwalt für Familienrecht
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihr Testament gestaltet oder haben Sie Fragen zur Erbfolge? Möchten Sie sich scheiden lassen und haben Fragen zu den Folgen err Rechtsanwalt D'Oleire steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Was zeichnet Herrn Rechtsanwalt D'Oleire als Fachanwalt aus?
Rechtsanwälte dürfen bis zu drei Fachanwaltstitel führen und können auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Der Verleihung des Fachanwaltstitels durch die regionale Rechtsanwaltskammer gehen der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des entsprechenden Fachanwaltslehrganges sowie die Bearbeitung einer bestimmten Zahl an mandatsbezogenen Fällen voraus.
Erbrecht
Im Erbrecht sind die Regelungen enthalten, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen (Erblasser) auf seine Erben betreffen. Als Spezialist für Erbrecht berät Herr Rechtsanwalt D'Oleire umfassend zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge sowie zu den Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Darunter fallen die Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft sowie die mögliche Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Bei mehreren Erben, einer sogenannten Erbengemeinschaft, berät er als Rechtsanwalt zu den Regelungen und vertritt selbstverständlich auch bei Streitigkeiten. Selbstverständlich macht er auch im Rahmen des Pflichtteilsrechts entsprechende Pflichtteilsansprüche geltend und berät auch zu Themen wie Verkehrsrecht, Wohnrecht oder Enterbung. Weiterhin gehört auch die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Patientenverfügungen zu seinem Tätigkeitsspektrum.
Familienrecht
Herr Rechtsanwalt D'Oleire berät seine Mandanten, wenn eine Trennung oder Scheidung erfolgen soll und begleitet sie anschließend im Scheidungsverfahren. Daneben berät er auch zum Sorgerechts und Umgangsrecht, zum Unterhaltsrecht für Kinder und Ehegatten und zum Zugewinn- und Vermögensausgleich. Sollte eine gemeinsame Ehewohnung bestehen, klärt er über möglich rechtliche Regelungen diesbezüglich auf und steht seinen Mandanten bei Vermögensauseinandersetzung zur Seite. Ebenso erstellt er Trennungsvereinbarungen und berät zum Thema Lebenspartnerschaft.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich per Telefon, E-Mail oder über die Terminanfrage des Profils an die Kanzlei wenden.
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