1.115 Anwälte für Arbeitslosengeld | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Arbeitslosengeld
aus 21 Bewertungen Herr Rahn war sehr freundlich und kompetent in seiner Beratung. (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dan Fehlberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Fehlberg, Ulmenstr. 42, 09112 Chemnitz 7042.84459308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Arbeitslosengeld hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dan Fehlberg
aus 29 Bewertungen Herr Fehlberg hat mich in einer schweren gesundheitlichen Situation gegenüber einer Behörde erfolgreich vertreten. Er … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Jüngling
Kanzlei Jüngling, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9505097507 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Im Bereich Arbeitslosengeld bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Jüngling
(06.06.2023) sie ist bereit für persönlisches gespraech.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hauser , LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Hauser , LL.M.
Hauser Rechtsanwälte GbR, Engerstraße 16, 47906 Kempen 6619.949123581 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hauser , LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
aus 22 Bewertungen soweit alles i.O. (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Bergemann
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld bietet Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pfoser
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pfoser
Herrmann Menn | Rechtsanwälte, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth 7034.8700798431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pfoser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Arbeitslosengeld
aus 20 Bewertungen Bereits nach der ersten Besprechung mit Herrn RA Pfoser hatte ich ein sehr gutes Gefühl. Sehr gute Kommunikation - … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld bietet Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwälte Münster & Russo PartGmbB, Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken 6768.5577292442 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
aus 9 Bewertungen RA W.Kuntz war in unseren Fall sehr bemüht und engagiert und hat unser rechtliches Problem durch einen Vergleich zu … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Otrakci LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Otrakci LL.M.
Kanzlei Stephanie Otrakci, Abelmannstr. 27, 30519 Hannover 6771.5572248139 km
Fachanwältin Sozialrecht
Im Bereich Arbeitslosengeld bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Stephanie Otrakci LL.M.
aus 75 Bewertungen Die Reaktionszeit wahr ausgezeichnet. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwaltskanzlei Lipphardt, Riedler & Sigg - von Löwenstein, Königstor 18, 34117 Kassel 6810.1538083514 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein für Rechtsfragen rund um den Bereich Arbeitslosengeld
aus 5 Bewertungen Absolut zu empfehlen! Herr Löwenstein hat mich sehr professionell und kompetent im Bereich Arbeitsrecht /Kündigung … (27.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Silvia Krug ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Arbeitslosengeld
(31.10.2023) Ich hatte eine Anfrage per Mail an Silvia Krug versendet. Die Rückantwort ist sehr schnell erfolgt. Zusätzlich hat die …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitslosengeld

Fragen und Antworten

  • Arbeitslosengeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitslosengeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitslosengeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitslosengeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

 

Als Arbeitslosengeld, genauer Arbeitslosengeld I, bezeichnet man eine staatliche Leistung, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können. Geregelt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld in §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Erwerbsfähige können Arbeitslosengeld I beantragen, wenn sie arbeitslos sind, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit ein so genannter Grundantrag gestellt werden. Achtung: Leistungen werden erst ab der Stellung des Antrags gewährt. Folgende Dokumente sollten zur Arbeitsagentur mitgebracht werden: Personalausweis, Arbeitspapiere (derzeit noch inklusive Lohnsteuerkarte), Nachweise über einen früheren Leistungsbezug, Arbeitsbescheinigung und weitere Dokumente soweit notwendig (z.B. Krankengeld-Bescheinigung).

Arbeitslosigkeit ist gegeben, wenn der Betroffene in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, Eigenbemühungen erbringt, um seine Erwerbslosigkeit zu beenden und darüber hinaus verfügbar ist, d.h. für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen der Arbeitsagentur gegenüber bestimmte Pflichten erfüllen, beispielsweise zu den Gesprächsterminen erscheinen und regelmäßig nachweisen, dass sie sich um eine neue Erwerbstätigkeit bemüht haben. 

Meldepflichten

Wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, ist verpflichtet, sich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden. Kommen sie ihrer Meldepflicht nicht nach, so kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Generell gilt für die Meldefristen, dass hierbei nur Werktage berücksichtigt werden. Sonn- und Feiertage zählen nicht, nur Tage, an denen die Behörde auch dienstbereit ist.

Im Vorfeld unterscheidet man zwischen der Meldung als „arbeitsuchend" (§ 37d SGB III) und der Arbeitslosmeldung (§ 122 SGB III). Die Meldung als arbeitsuchend soll es der Arbeitsagentur ermöglichen, frühzeitig bei der Stellenvermittlung unterstützend tätig zu werden. Wer in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis tätig ist, muss sich drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden, spätestens jedoch drei Tage nachdem er vom Auslaufen seines Arbeitsvertrages erfahren hat. Ausnahmsweise wird die Meldefrist hier durch eine telefonische Meldung gewahrt, wenn ein Ersatztermin mit der Arbeitsagentur vereinbart wird. Die Meldung als „arbeitsuchend" wird jedoch dann erst zum Gesprächstermin wirksam.

Anders dagegen bei der Arbeitslosmeldung: Wer seine Kündigung erhält oder vom Ende seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt (z.B. Ablauf beim befristeten Arbeitsvertrag), muss sich bereits am ersten Tag bei der Arbeitsagentur melden. Der Betroffene hat grundsätzlich persönlich bei seiner Agentur für Arbeit zu erscheinen. Ist er jedoch aus wichtigen Gründen verhindert, beispielsweise wegen einer Krankheit, muss er im Zweifelsfall mittels einem Attest oder einem anderen Dokument, den wichtigen Grund für die Nichteinhaltung des Termins belegen.

Anwartschaftszeiten

Finanziert wird das Arbeitslosengeld I mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend können grundsätzlich nur diejenigen Beschäftigten Arbeitslosengeld beanspruchen, die im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.

Wie lange Arbeitslosengeld bezahlt wird, hängt vom Lebensalter des Betroffenen und von der Dauer des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Regeln für die Bezugsdauer: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten muss das Versicherungspflichtverhältnis mindestens 12 Monate bestanden haben. Es wird dann für 6 Monate bezahlt. Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 16 Monaten, kann Arbeitslosengeld für 8 Monate, ab 20 Monaten Versicherungspflicht für zehn Monate und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 24 Monate für 12 Monate beansprucht werden. Arbeitslose über 50 Jahren können für 15 Monate Arbeitslosengeld I beanspruchen, wenn sie eine Versicherungspflicht von mindestens 30 Monaten nachweisen. Ab Vollendung des 55. Lebensjahrs kann das Arbeitslosengeld I für 18 Monate beansprucht werden, wenn das Versicherungspflicht mindestens 36 Monate bestanden hat und schließlich wird Arbeitslosen, die 58 Jahre und älter sind, Arbeitslosengeld bis zu 24 Monaten gewährt.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die konkrete Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen. Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben, erhalten 67 Prozent (sog. erhöhter Leistungssatz); alle anderen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des Nettogehalts der letzten zwölf Monate. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen (Bemessungsentgelt) und für jeweils 30 Tage pro Monat (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat) als monatlicher Zahlbetrag gewährt.

Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Arbeitszeit mit weniger als 15 Wochenstunden) werden netto (also nach Abzug aller Steuern, Beiträgen und Werbungskosten) auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, wobei geringfügige Einnahmen generell bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet werden.

Abgrenzung zu ALG II

Das Arbeitslosengeld I ist vom Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) zu unterscheiden. Letzteres ist als sozialstaatliche Grundsicherungsleistung ausgestaltet, so dass mit einem gewissen Regelsatz (pro Erwachsenen 347 Euro und weitere Grundsicherungsleistungen) derzeit das Existenzminimum gesichert ist und nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Hinweis: Empfänger von Arbeitslosengeld I, bei denen das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung ihres Existenzminimums reicht, können jedoch zusätzlich ergänzend ALGII-Leistungen beantragen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Arbeitslosengeld umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Arbeitslosengeld besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.