411 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
sehr gut
Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6674.3185611183 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Asyl gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Auch in dem Verfahren um die Rückzahlung einer Mietkaution hat mich Herr Koschuaschwili durch alle Instanzen incl. … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Rechtsanwältin Claudia Antunovic
Kanzlei Rathmann, Kurth, Antunovic, Kaiser-Friedrich-Promenade 26a, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7231158909 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Antunovic - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Asyl
aus 5 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (07.08.2023)
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Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Asyl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen 👍👍👍 (17.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

(ADS)

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