485 Anwälte für Ausländer | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Hatice Meral
sehr gut
Rechtsanwältin Hatice Meral
Rechts­anwalts­kanzlei Meral & Yilmaz, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825.525947228 km
Fachanwältin MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Hatice Meral vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ausländer
aus 58 Bewertungen Frau Meral ist äußerst hilfsbereit und reagiert prompt. Sie ist empathisch und macht einen kompetenten Eindruck. Ihre … (20.10.2023)
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ausländer unterstützt Sie Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
sehr gut
Kanzlei Ertunc, Faulenstr. 44, 28195 Bremen 6674.7316307699 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Im Bereich Ausländer bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
aus 202 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt. Kann nur weiter empfehlen. Top Leistung. ✌️ (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner
Chara Liandri-Werner Law office, Igoumenou Gavriil 103-105, Rethymno 74100, Griechenland 8827.0976253123 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Chara Liandri-Werner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ausländer
aus 15 Bewertungen Bei uns ging es um die geplante Übersiedlung nach Kreta und das erste Abklären der dafür notwendigen Schritte. Wir … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
gut
Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
Rechtsanwälte Kluck, Bismarckstr. 63-65, 41061 Mönchengladbach 6629.6539380329 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ausländer hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Andreas Kluck LL.M.
aus 10 Bewertungen Die Kanzlei ist nur weiter zu empfehlen Herr Andreas kluck macht seine Arbeit sehr gut er kämpft auch dafür (23.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausländer

Fragen und Antworten

  • Ausländer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausländer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ausländer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausländer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausländer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Bedeutung des Wortes „Ausländer“ entsteht immer aus der Perspektive des Inlandes. Beispielsweise gelten alle Personen, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aber eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen als Ausländer.

Die wichtigste gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Ausländer ist Art. 116 Grundgesetz (GG). Nach Art. 116 I GG ist derjenige Staatsfremder oder Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Deutscher ist in diesem Zusammenhang nicht nur der deutsche Staatsangehörige, sondern auch der sog. Statusdeutsche. Darunter versteht man Spätaussiedler, die noch keine Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt bekommen haben, die aber bis zur Ausstellung der Bescheinigung eben nicht als Staatsfremde gelten, obwohl sie noch nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

Neben den oben genannten Fällen gibt es auch noch den Spezialfall von Staatenlosen. Das sind Personen, die keinerlei Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht diplomatisch vertreten werden. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen soweit wie möglich zu erleichtern (niemand soll ohne Heimatstaat sein). Staatenlose erhalten für ihren Aufenthalt einen Reiseausweis für Staatenlose und können nach 6 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Voraussetzung dafür sind ausreichende Sprachkenntnisse, die Anerkennung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und eine gesicherte Finanzierung des Unterhalts ohne Hartz IV oder Arbeitslosengeldleistungen (durch Erwerbstätigkeit, Unterhalt von Familienangehörigen) für den Antragsteller und seine von ihm abhängigen Familienangehörigen.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für einen Deutschen, einen Ausländer und einen Staatenlosen die Menschenrechte gelten. Grundsätzlich gelten für sie auch die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Nur wenige Grundrechte, die sogenannten Bürgerrechte, gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Daneben können beispielsweise im Rahmen der EU und damit verbundener völkerrechtlicher Übereinkommen einige Bürgerrechte auch Angehörigen der Vertragsstaaten gewährt werden.

Für Ausländer besonders wichtig sind das Aufenthaltsrecht sowie das Asylrecht. Das Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten von Ausländern in Deutschland sind im sog. Ausländerrecht geregelt.

In § 2 I Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein Ausländer als eine Person definiert, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 I GG ist. Das AufenthG ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt.

Das Gesetz unterscheidet für Ausländer ,die in Deutschland leben, folgende unterschiedliche Aufenthaltsvarianten:

  • mit Aufenthaltsberechtigung

  • mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit befristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit Aufenthaltsbewilligung

  • mit Aufenthaltsbefugnis

  • unter Duldung

  • mit Touristenvisum

  • mit fehlendem Aufenthaltsrecht

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Ausländer besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.