681 Anwälte für Bearbeitungsgebühr Kredit | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Adams
Rechtsanwalt Michael Adams
Adams Rechtsanwalt, Kölner Straße 23 a, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.3058938403 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Adams gerne zur Verfügung
(16.08.2023) In der Rechtsanwaltskanzlei Adams ist man sehr gut aufgehoben. Hier wird man bestmöglich im Fall vertreten. Kontakt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
sehr gut
Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel ist Ihr Ansprechpartner für Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 11 Bewertungen Sehr gute und vor allem schnelle Abwicklung. Frau Weber-Diesel hat mich super vertreten. Sie hat mir den Sachverhalt … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan bietet im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
(24.02.2022) Obwohl ich persönlich meine Angelgenheit für aussichtslos hielt, konnte RA Müller mir aus meiner Situation helfen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Baas
Bernd Meding und Frank Baas, Herthastraße 12, 22179 Hamburg 6721.6542713582 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Baas hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Leicht
Rechtsanwalt Michael Leicht
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Leicht
(21.12.2021) Top Anwalt, sehr freundlich, sehr sympathisch und kompetent! Danke für Ihre Hilfe! Kann ihn nur weiterempfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Appelt
Rechtsanwältin Anja Appelt
KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Theatinerstraße 15, 80333 München 7119.1131602754 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Appelt
Profil-Bild Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M.
SH Rechtsanwälte, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen 6651.8863915429 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 18 Bewertungen Die Antwort des Anwalts war wirklich ausführlich und hat mir im großen und ganzen sehr gut weitergeholfen. Wenn ich … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Reich
Rechtsanwalt Jörg Reich
ZRWD Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wetzlarer Straße 95, 35398 Gießen 6799.2759580201 km
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden und freuen uns darauf, weiterhelfen zu können.
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Reich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 6 Bewertungen Vom Vorgespräch bis Abschluss alles super, freundlich und sehr kompetent. (27.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit

Fragen und Antworten

  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühr Kredit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bearbeitungsgebühr Kredit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die von Banken, Bausparkassen und anderen Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren – Stichwort: Bearbeitungsgebühr Kredit – sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die erste große Klagewelle wurde mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2014 ausgelöst, als dieser die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärte. Der BGH entschied zudem, dass die Banken vereinnahmte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen.

Unzulässige Preisnebenabrede

Der BGH monierte, dass das Bearbeitungsentgelt mit der Bearbeitung des Darlehens verbundene Verwaltungstätigkeiten abdeckt, wie der Aufwand für die Prüfung und Festlegung der Darlehenskonditionen, die für den einzelnen Kunden bzw. Kreditnehmer festgelegt werden, sowie die Bonitätsprüfung, die Ausfertigung des Kreditvertrages, dessen Prüfung und zuletzt der Aufwand für die Auszahlung des Kredits.

Bei diesen Verwaltungstätigkeiten handelt es sich um Leistungen, die bei einem Darlehensvertrag in den Aufgabenbereich des Darlehensgebers fallen und die der Darlehensgeber im eigenen Interesse erbringt. Das gilt besonders für die Prüfung der Bonität und für die Bearbeitung des Antrags sowie auch für die Beschaffung oder Überlassung des Kapitals. Solche Leistungen sind im Rahmen eines Darlehensvertrages nicht gesondert vergütungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen wie Verwaltungskosten und Gewinne durch den Zins abgedeckt werden sollen.

Eine Gebühr mit vielen Namen

Die Banken und Bausparkassen haben jedoch die Bearbeitungsgebühr für Kredite nicht abgeschrieben, sondern oft in abgewandelter Form weiter in Rechnung gestellt. So hat die Bearbeitungsgebühr über die Jahre viele Namen angenommen, wie zum Beispiel: Individualbeitrag, Kontogebühren, Kreditgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, und Banken haben das Bearbeitungsentgelt für die unterschiedlichsten Tätigkeiten erhoben.

Bausparverträge im Focus des Bundesgerichtshofs

Seit 2016 haben wieder die Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen erhöhte mediale Aufmerksamkeit erlangt. In jenem Jahr erregte ein BGH-Urteil Aufsehen, das die in einem Bausparvertrag enthaltene Darlehensgebühr für unzulässig erklärte. Die Bausparkassen haben in ihren älteren Bausparverträgen regelmäßig bestimmt, dass Bausparer, die bei Ende der Laufzeit eines Bausparvertrags ein Bauspardarlehen aufnehmen wollen, eine Abschlussgebühr zahlen müssen. Zudem hat der BGH 2017 die auch in Bausparverträgen oft enthaltene Kontogebühr gekippt. Bausparer, die diese Darlehensgebühr oder Kontogebühr bezahlt haben, können diese entrichteten Gebühren von der Bausparkasse zurückfordern.

Nicht jede Gebühr ist unzulässig

Der BGH hält aber nicht jede Gebühr für unzulässig. So hat der BGH die Abschlussgebühr bei Abschluss eines Bausparvertrages als zulässig erachtet. Das BGH-Urteil führt in der Begründung an, dass die Vereinbarung einer Abschlussgebühr den kollektiven Interessen der Bausparer diene, da damit der Vertrieb, insbesondere die Provision der Außenmitarbeiter, bezahlt werde. Durch solche Vereinbarungen im Bausparvertrag werde der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt und könne die bezahlten Beträge nicht von der Bausparkasse zurückfordern.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Gewährung von sogenannten KfW-Darlehen. KfW-Darlehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen dienen einem staatlichen Auftrag, und verlangte Bearbeitungsgebühren sind daher nicht unangemessen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Ausnahme: So dürfen laufzeitunabhängige Darlehensgebühren bei einem Verbrauchervertrag bzw. Verbraucherkredit nicht dazu führen, dass dadurch die nach § 502 Abs. 3 BGB geregelte Maximalhöhe der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent überschritten wird. So ist zum Beispiel der Bausparer, der das Bauspardarlehen für sein privates Wohnhaus verwendet hat, Verbraucher. Aber er ist Unternehmer, wenn er den Kredit für Investitionen für seine Firma verwendet hat.

Verjährung prüfen

Eine Hürde bei älteren Verträgen ist die sogenannte Verjährung. So gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem die Bausparkasse oder die Bank die Kreditgebühr vereinnahmt hat. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. In diesem Fall gilt dann die sogenannte taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist. Das heißt, wurde beispielsweise die Gebühr am 19.07.2007 vereinnahmt, läuft die Verjährung zum 19.07.2017 ab und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt aber in der Regel nicht mehr für Bearbeitungsentgelte. Seit den BGH-Urteilen von 2014 ist allgemein bekannt, dass diese zurückgefordert werden dürfen. So sind die Ansprüche wegen Herausgabe von Bearbeitungsentgelten aus Altverträgen vor 2014 in der Regel verjährt, denn die Verjährung kann durch Erhebung einer Klage oder durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehemmt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren darf aber nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

Bausparkasse oder Bank in Verzug setzen

Kann von der Bausparkasse oder Bank die Rückzahlung der Gebühren verlangt werden, sollte diese zunächst zur Zahlung aufgefordert und gemahnt werden. Durch die Mahnung gerät die Bausparkasse oder Bank in Verzug. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben und Anleitungen für einen Musterbrief. Befindet sich das jeweilige Institut in Verzug, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dann die Bausparkasse oder Bank dessen Kosten zu zahlen hat. Allerdings wird durch eine Mahnung nicht die Verjährung gehemmt.

Zinsen einfordern

Ist die Bank oder Bausparkasse zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet, kann zusätzlich Nutzungsersatz verlangt werden. Nutzungsersatz sind die Vorteile, die die Bank aufgrund dieser Einnahmen hatte. Da einfache Bankkunden das Giralsystem der Banken nicht verstehen, kann nach der Rechtsprechung des BGH eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent gefordert werden.

Allerdings stellen diese fünf Prozent nach einer Mindermeinung nur die Spitze des Eisberges dar: Aufgrund des Giralsystems können Banken giral, also fiktiv per Knopfdruck, Geld erschaffen. Anders gewendet können Banken Kredite vergeben, solange diese die Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken erfüllen. Diese liegen grob vereinfacht gesagt mindestens bei dem 12,5-fachen der Eigenkapitalquote. Sprich, für einen Euro kann die Bank Kredite in Höhe von 12,50 Euro vergeben. Ein Beispiel: Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank bei 100 Euro rückzuzahlender Bearbeitungsgebühren pro Jahr fünf Prozent, also fünf Euro, bezahlen. Das ergibt in drei Jahren 15 Euro. Tatsächlich hat die Bank aber mit diesen 100 Euro Geld in Höhe von 1250 Euro schöpfen können. Der Nutzungsersatz hieraus ergäbe in drei Jahren bei fünf Prozent 187,50 Euro. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Nutzungsersatz noch viel höher ist, da die Eigenkapitalquote nicht allein maßgeblich ist. Eine gerichtliche Entscheidung in höheren Instanzen existiert zu diesen Fragen bisher nicht.

(FMA)

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