266 Anwälte für Behindertenrecht | Seite 12

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sehr gut
Rechtsanwältin Arite Welenga
Rechtsanwaltskanzlei Arite Welenga, Görlitzer Str. 18, 15232 Frankfurt (Oder) 7051.3328140994 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Arite Welenga ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Behindertenrecht
aus 23 Bewertungen Ich habe Unstimmigkeiten mit dem Versorgungsamt Frankfurt Oder und der Hauptstelle Cottbus wegen einer … (30.06.2023)
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Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
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Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Behindertenrecht
aus 7 Bewertungen Absolut empfehlenswert Es ging um Schadensersatz nach einem Unfall. Nach anfänglichen Schwierigkeiten von der … (05.02.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Behindertenrecht

Fragen und Antworten

  • Behindertenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Behindertenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Behindertenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Behindertenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Behindertenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Zum Behindertenrecht zählen die speziell für behinderte Menschen geltenden Vorschriften. Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, ist entsprechend von Schwerbehindertenrecht die Rede. Häufig dient das Behindertenrecht zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung. Grund dafür ist das Grundrecht auf Gleichbehandlung, das in besonderer Weise Benachteiligungen wegen einer Behinderung verbietet, Bevorzugungen Behinderter jedoch nicht ausschließt. Laut Grundgesetz bindet es wie andere Grundrechte auch Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als auf Rang der Verfassung stehendes übergeordnetes Recht geht es dem übrigen Recht vor und prägt somit die einfachen Gesetze. So vielfältig die Teilnahme behinderter Menschen dabei ist, so vielfältig schlägt sich diese auch im Recht nieder. Das Behindertenrecht zeigt sich dabei unter anderem in folgenden Fällen.

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen

Der Diskriminierung wegen einer Behinderung steht in besonderer Weise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entgegen. Der Schutz beginnt bereits bei der Bewerbung Behinderter auf ein Stellenangebot - insbesondere hinsichtlich der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Gründe für die Ablehnung müssen dann aus der Stellenanzeige hervorgehen. Mit einem bloß intern vorliegenden Anforderungsprofil lässt sich der Verzicht auf eine Einladung nicht begründen.

Darüber hinaus sind Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verboten. Neben weiteren Situationen nennt § 2 AGG unter anderem den Zugang zu Bildung und insbesondere zu Wohnraum. Vermieter können einen Mietvertrag daher nicht folgenlos ablehnen, nur weil ein potentieller Mieter eine Behinderung hat. Wie in den übrigen Fällen ist ein Anspruch auf Entschädigung wegen behinderungsbedingter Diskriminierung möglich.

Behindertengerechter Umbau der Mietwohnung

Behinderte Mieter können vom Vermieter verlangen, baulichen Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit zuzustimmen. dienen. Das Interesse an behindertengerechter Nutzung bzw. Zugang ist dabei mit dem des Vermieters und anderer Mieter abzuwägen, so etwa, wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll. Diese Interessenabwägung gilt im Übrigen generell, z. B., wenn ein aufgrund der Behinderung benötigter Rollstuhl im Flur den Weg verengt. Nicht zuletzt gebietet die aus einem Vertrag folgende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme Vermieter über bestehende Umbaupläne zu informieren.

Behindertenpauschbetrag bei der Steuer

Um den in der Regel erhöhten finanziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können behinderte Steuerzahler mittels einer sogenannten Behindertenpauschale in Form eines Freibetrags bei der Einkommensteuer ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kann dieses den Pauschbetrag für Behinderte als ELStAM eintragen. Dessen Höhe richtet sich dabei nach dem GdB, der mindestens 25 betragen muss.

Durch den Behindertenfreibetrag sinkt der Aufwand bei der Steuererklärung. Denn er erspart die ansonsten vorzulegenden Nachweise für die ansonsten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machenden Aufwendungen. Bei der Frage, welche finanziellen Belastungen aufgrund der Behinderung sich im individuellen Fall von der Steuer absetzen lassen, kann ein Steuerberater bzw. im Steuerrecht kundiger Rechtsanwalt helfen.

Behinderung im Rahmen des Sozialrechts

Im Sozialrecht regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Teilhabe behinderter Menschen. Es sieht dazu Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft und zur Sicherung von Unterhalt vor.

Das SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger, zu denen unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der Jugendhilfe und Sozialhilfe zählen, zur Koordinierung der Leistungen und Einrichtung gemeinsamer Servicestellen.

(GUE)

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