224 Anwälte für Bundeswehr | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klinger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klinger
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Klinger
aus 12 Bewertungen Ich bin mit der schnellen, freundlichen und kompetenten Beratung sehr zufrieden. Es wurden keine falschen Hoffnungen … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wahlen
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wahlen
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Energische, aber seriöse Vertretung der Interessen des Mandanten - bei größter juristischer Sorgfalt
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Stefan Wahlen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Bundeswehr
aus 16 Bewertungen Herr Wahlen zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: 1. Hervorragende Recherche- und … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Maurer
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Maurer
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Sachlich, kompetent und mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Bundeswehr hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Maurer
aus 255 Bewertungen Ich habe mich von Herrn Maurer beraten lassen und fühlte mich gleich im Erstgespräch sehr wohl, herzlich aufgenommen … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwälte Quaas & Partner, Möhringer Landstraße 5, 70563 Stuttgart 6929.5997467433 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Medizinrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas gerne zur Verfügung
(16.12.2023) Herr Dr. Quaas als sehr kompetent und wirklich bemüht erlebt. Er konnte mir bei meinem nicht alltäglichen Fall …
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Rechtsanwalt Stephan Korb
Kanzlei Stephan Korb, Hinüberstr. 4, 30175 Hannover 6768.3364032744 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Reiserecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Korb vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bundeswehr
aus 6 Bewertungen Herr Korb hat mich durch einen langwierigen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber nicht nur fachlich versiert sondern … (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bundeswehr
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki
Kanzlei Jürgen Kutzki, Bismarckstrasse 59, 76133 Karlsruhe 6868.1246056544 km
DER MANDANT:IN STEHT IM VORDERGRUND
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Recht rund ums Tier • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki im Bereich Bundeswehr bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Kanzlei Wernher-Ralf Schäffer, Virchowstr. 18, 90409 Nürnberg 7011.9641556686 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Bundeswehr
(23.11.2022) Hr. RA Schäffler hat auf meine schriftliche Anfrage reagiert. War sehr freundlich am Telefon. Leider hatte ich zu dem …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundeswehr

Fragen und Antworten

  • Bundeswehr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswehr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bundeswehr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundeswehr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswehr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Begriff Bundeswehr umfasst einerseits alle Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und andererseits die zivile Bundeswehrverwaltung. Das Hoheitszeichen der gesamten Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für Deutschland schwierig wieder neue Streitkräfte aufzubauen, denn es wurde diskutiert, ob Deutschland nach der Diktatur durch Adolf Hitler überhaupt wieder Truppen aufbauen darf. Im Jahre 1951 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower eine Ehrenerklärung abgegeben, dass ehemalige Wehrmachtssoldaten in die neuen Streitkräfte eingegliedert werden konnten. Dies war notwendig, da es sonst zu wenige Soldaten, Offiziere und Unteroffiziere für die Gründung der Bundeswehr gegeben hätte. Am 5. Mai 1955 wurde schließlich die Bundeswehr gegründet. Im Anschluss daran erfolgte die nicht unumstrittene Wiederbewaffnung Deutschlands. Die zivile Bundeswehrverwaltung wurde am 7. Juni 1955 gegründet. Am 12. November 1955 wurden die ersten Soldaten der neuen Bundeswehr vereidigt. Als gesetzliche Grundlage der Bundeswehr trat zunächst am 22. Mai 1956, als Ergänzung des Art. 87a Grundgesetz (GG), die Wehrverfassung in Kraft. Am 1. April 1956 wurde das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) verabschiedet und am 21. Juli 1956 noch das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 nahm die Bundeswehr ca. 20.000 Soldaten der ehemaligen nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf.

Führung

Oberbefehlshaber der Bundeswehr im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegs- bzw. Verteidigungsfalle obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt. Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der entweder den Dienstgrad General oder Admiral trägt. Er ist aber kein militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr, denn eine solche Funktion ist in der Bundeswehr unbekannt. Das Hauptquartier der Bundeswehr befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz ist im sog. Bendlerblock in Berlin eingerichtet.

Verwaltung

Die zivile Bundeswehrverwaltung setzt sich aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich zusammen. Nach Art. 87b GG ist die zivile Bundeswehrverwaltung eine eigenständige Bundesverwaltung mit einem eigenen, von der Bundeswehr unabhängigen, Aufbau. Die zivile Bundeswehrverwaltung dient den Aufgaben des Personalwesens, der Deckung des Rüstungsbedarfs und dem sonstigen Sachbedarf der Streitkräfte. Dies alles unterliegt jedoch den Haushaltsgesetzen des Bundes.

Bereiche

Die Bundeswehr ist aufgeteilt in:

  • Teilstreitkräfte, mit Heer, Luftwaffe und Marine und

  • militärische Organisationsbereiche, zu denen die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst gehören und

  • zivile Organisationsbereiche (z.B. Seelsorge und Rechtspflege)

Auftrag und Aufgaben

Nach Art. 87a I 1 GG hat die Bundeswehr den Auftrag, Deutschland nach außen zu verteidigen. Das bedeutet konkret, dass die Bundeswehr Deutschland und seine Staatsbürger vor Angriffen, äußeren Gefahren und politischer Erpressung beschützen wird. Nach 1990 traten vorallem Auslandseinsätze, wie z.B. in Afghanistan, in den Vordergrund.

Die Bundeswehr hat nach dem sog. Weißbuch, Stand 2006, den Auftrag:

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,

  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,

  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,

  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und

  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.

Die Aufgaben der Bundeswehr sind wie folgt festgelegt:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,

  • Unterstützung von Bündnispartnern,

  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,

  • Rettung und Evakuierung,

  • Partnerschaft und Kooperation,

  • Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Für die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind in Art. 87a II GG strenge Regelungen zu beachten. Dazu müssen zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu kann die Bundeswehr, einerseits im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe gemäß Art. 35 II GG Hilfe bei einer Naturkatastrophe (z.B. Oderhochwasser) oder einem besonders schweren Unglücksfall leisten, andererseits besteht eine weitere Einsatzmöglichkeit auf deutschem Staatsgebiet nach Art. 87a IV GG i.V.m. Art. 91 II GG.

(WEI)

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