4.704 Anwälte für Ehescheidung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ismet Mujakic
Kanzlei Ismet Mujakic, Rumfordstr. 5, 80469 München 7119.5247932541 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ismet Mujakic
aus 5 Bewertungen Einfach super!👍🏻 (22.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
SCHUBERT Rechtsanwälte, Oberländer Ufer 186, 50968 Köln 6678.4116630137 km
Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Ehescheidung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(08.07.2013) Sehr gute fundierte Beratung. In meinen Augen sehr kompetent da immer auf den neusten Rechtsstand Die Kanzlei kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker
Kanzlei Junker, Aachener Str. 59, 53925 Kall 6670.4985606033 km
"Ein Gesetz ist wertvoll, nicht weil es ein Gesetz ist, sondern weil es ein Recht enthält."
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Absolut empfehlenswert. Vorab vielen Dank. (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Kanzlei Mayer & Kollegen, Hauptstr. 63, 69469 Weinheim 6856.2844470923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mayer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ehescheidung
(07.08.2023) Hat für mich viel erreicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ohm
Rechtsanwalt Jens Ohm
Rechtsanwaltskanzlei Jens Ohm, Bäckerstr. 14, 24622 Gnutz 6679.6249055077 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Ohm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
(01.04.2024) Herr Ohm hat uns geführt durch einen zähen und langwierigen Prozeß gegen einen harten Gegner, der sich unzähliger …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Heyne
Schauer Häffner & Partner, Schlossstraße 22, 74918 Angelbachtal 6880.3318976159 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Heyne
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Becker
Winfried Becker & Partner, Bismarckstraße 29, 32657 Lemgo 6737.0158815879 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Mediation • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Becker
aus 13 Bewertungen Meine Anfrage wurde von Herrn Becker zufriedenstellend beantwortet. Viele Grüße Hartmut Pfuhland (08.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Caspers
Rechtsanwältin Michaela Caspers
Rechtsanwältin Michaela Caspers, Triftstrasse 6, 80538 München 7119.9249478709 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Caspers ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
(18.05.2024) Fachlich wie menschlich die beste Entscheidung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
HPR Anwaltskanzlei, Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7019434863 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
(11.07.2023) Ich habe schnell Antwort gekriegt und ich bin sehr zufrieden. Er hat mir Rat gegeben und es war sehr hilfreich. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kania
Rechtsanwältin Nicole Kania
DJS&G Fachanwälte, Kölner Straße 2, 50226 Frechen 6667.6780211524 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kania – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Ehescheidung
aus 5 Bewertungen Frau Kania ist eine sehr kompetente Anwältin mit großartigen Einfällen und auf den Punkt gebrachten Schreiben. Sie … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels
Dr. Koenig & Partner Rechtsanwälte & Notare, Spiekerhof 36/37, 48143 Münster 6662.6635907551 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
(26.03.2023) Alles Super!
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
Rechtsanwaltskanzlei M.S. Clauser, Lange Str 9, 18273 Güstrow 6832.7527086444 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
aus 28 Bewertungen Sehr gute Beratung sehr freundliches Auftreten einfach weiter zu empfehlen (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ankermann
Kanzlei Michael Ankermann, Philosophenweg 1b, 23970 Wismar 6787.0946542283 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ankermann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(21.03.2024) Ich kenne Herrn Ankermann schon länger. Er hat mir schon in mehreren anderen Rechtsangelegenheit geholfen. Um so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Dreesen
sehr gut
Kanzlei Dreessen, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg 6892.7632043317 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Dreesen ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 20 Bewertungen sehr freundlich und hilfsbereit (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Winter
Rechtsanwalt Jochen Winter
Kanzlei Jochen Winter, Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt 6823.5946496319 km
Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jochen Winter für Rechtsfragen rund um den Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider
Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider
wolfram & schneider RECHTSANWÄLTE, An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden 7079.7147100311 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Schneider bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
(31.05.2024) Herr Rechtsanwalt Schneider begleitet mich nun schon mehrfach bei familienrechtlichen Themen, die sich von Umgang und …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
Anwaltskanzlei Nicklas, Herzog-Adolf-Straße 1, 65812 Bad Soden am Taunus 6813.2184364192 km
Beraten kann jeder - gut beraten ist man nur beim Spezialisten.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Nicklas ist ein exzellenter Rechtsanwalt, gerade auch auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
Kanzlei Alexandra Seidenkranz, Kaiserstr. 2, 53721 Siegburg 6697.9366772883 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Ehescheidung
aus 21 Bewertungen Frau Seidenkranz kenne ich schon länger und bin daher froh das sie mich vertreten hat. Durch meine Erkrankung hat sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Reinemann
Rechtsanwalt Andreas Reinemann
Rechtsanwälte FUNKE . REINEMANN . EXLER, Domplatz 1, 06108 Halle (Saale) 6949.6402328191 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Reinemann im Bereich Ehescheidung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht
Kanzlei Neues Haus - Rechtsanwälte und Notarinnen, Osterwalder Straße 2b, 30827 Garbsen 6756.9111122715 km
Nur wer sich Zeit nimmt und aufmerksam zuhört, kann die Interessen seines Mandanten gut vertreten sowie Perspektiven für Lösungen anbieten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
(08.11.2023) Frau Elbrecht hat sich unserer Anfrage sehr gut angenommen, hat sehr verständlich und mit der nötigen Zeit und Ruhe …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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