1.011 Anwälte für Fusion | Seite 43

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Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis
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Im Bereich Fusion bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Dietz
aus 27 Bewertungen Herr Dietz musste sich aus Zeitgründen und Umständen heraus innerhalb von zwei Tagen in meine Angelegenheit … (30.05.2023)
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Juristische Fragen im Bereich Fusion beantwortet Frau Rechtsanwältin Esra Akcakoca
(18.03.2024) Frau Akcakoca hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten. Ich hatte schon längst die Hoffnung auf ein gutes …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fusion

Fragen und Antworten

  • Fusion: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fusion sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fusion: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fusion umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fusion und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter einer Fusion versteht man allgemein einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Unternehmensverschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen. Fusionen erfolgen häufig nach einer Unternehmensübernahme. Für Fusionen und Übernahmen wird daher oft auch die entsprechende englische Bezeichnung M&A (Mergers & Acquisitions) verwendet.

Ab einer bestimmten Größe und mit Erreichen des Schwellenwertes unterliegt eine Fusion der Fusionskontrolle. Die rechtlichen Vorgaben für Fusionen finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Neben dem GWB und den Voraussetzungen des Aktienrechts ist bei einer Fusion das Umwandlungsrecht ebenfalls zu beachten, insbesondere das Umwandlungsgesetz, wenn mit der Fusion die Gesellschaftsform geändert wird.

Grundsätzlich unterscheidet man im Aktienrecht zwei Arten der Verschmelzung: Bei der Verschmelzung durch Aufnahme nimmt die übernehmende Gesellschaft das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft auf. Bei einer Verschmelzung durch Neubildung wird eine neue Gesellschaft gegründet, die das Vermögen der vereinigten Gesellschaften aufnimmt.

Kontrollbehörde in Deutschland ist das Bundeskartellamt. Der Vollzug einer Fusion ohne Freigabe durch das Bundeskartellamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, § 81 GWB.

Bei einer länderübergreifenden Verschmelzung in der EU sind die Vorgaben der europäischen Verschmelzungsrichtlinie, Fusionskontrollverordnung und die Gruppenfreistellungsverordnung zu beachten. Unternehmenszusammenschlüsse auf EU-Ebene werden – abhängig vom jeweiligen Unternehmensumsatz – von der Europäischen Kommission oder dem nationalen Kartellamt kontrolliert.

(WEL)

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