2.835 Anwälte für Handyvertrag | Seite 119

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Rechtsanwalt Kay Ole Johannes
Anwaltskanzlei JOHANNES, Bergstraße 26, 20095 Hamburg 6720.0816750963 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Handyvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kay Ole Johannes gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Super schnelle Reaktion , sehr kompetent und freundlich. Immer wieder gerne (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
sehr gut
Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel im Bereich Handyvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Unglücklicherweise hatte sich ein Hund aus der Nachbarschaft an unserem Hund „vergriffen“ was dazu führte, dass wir … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
Kanzlei Raymond Thompson, Nürnberger Str. 24A, 10789 Berlin 6972.1138926313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Handyvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
(03.05.2022) Informell und schnell

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handyvertrag

Fragen und Antworten

  • Handyvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handyvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Handyvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handyvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handyvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Als Handyvertrag bezeichnet man umgangssprachlich einen sogenannten Mobilfunkvertrag oder Telefondienstvertrag, der Mobilfunkdienstleistungen beinhaltet. Der Handyvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Er wird in der Regel in zwei Varianten angeboten. Beim Prepaid-Vertrag zahlt der Kunde vorab einen bestimmten Betrag, für den er die Leistungen des Mobilfunkanbieters dann abrufen kann. Der Mobilfunkvertrag wird aber häufig auch in einer Variante abgeschlossen, bei dem der Kunde über eine bestimmte Laufzeit ein Entgelt bezahlt.

Der Mobilfunkanbieter stellt ihm im Gegenzug bestimmte Mobilfunkleistungen zur Verfügung. Er muss ihm Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gewähren und Telefonate und weitere Mobilfunkleistungen ermöglichen, zum Beispiel den Datenaustausch per SMS, MMS und viele weitere Telekommunikationsleistungen mehr.

Häufig werden Handyverträge mit bestimmten unentgeltlichen oder günstigen Varianten angeboten, zum Beispiel eine SMS-Flatrate. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einem Vertragsabschluss manchmal ein neues Handy zu einem besonders günstigen Preis angeboten.

In der Regel handelt es sich um einen Formularvertrag, also mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wiederum in Hinblick auf den Verbraucherschutz bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen und der AGB-Kontrolle gemäß den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch unterliegen. Neben den nationalen Regeln können auch europarechtliche Vorschriften für den Handyvertrag relevant werden. Zum Beispiel können Roaminggebühren für Auslandstelefonate innerhalb der EU mit einer entsprechenden europarechtlichen Regelung vorgegeben werden.  

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag können zum Beispiel bei folgenden Bereichen auftreten: Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatzgeschäften), Wirksamkeit von Klauseln in den AGB (Hinweispflicht auf Kostenfallen u. Ä.), Schufa-Auskunft für Vertragsschluss, Handytarife und Mobilfunkgebühren (Nutzungsgebühren), Handysperre (z. B. wegen Zahlungsverzugs), Kündigung vor Laufzeitende, automatische Vertragsverlängerung, Leistungsstörungen (bei Verbindungsproblemen etc.), Funktionsausfall und Gewährleistung bei zur Verfügung gestellten Handys.

(WEL)

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