326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hertzberg
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Hertzberg
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Hertzberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Hinterbliebenenrente
aus 36 Bewertungen Herr Hertzberg & Team haben uns in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten und unterstützt. Wir … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Pietsch
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Pietsch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 36 Bewertungen Herr Pietsch hat für mich einen Prozess gegen das Finanzamt Cottbus geführt und dafür gesorgt, dass die Kürzung der … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Riesbeck
FAS - Kanzlei Jens Riesbeck, Pröschstraße 5, 21493 Schwarzenbek 6750.7880694615 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Herr Rechtsanwalt Jens Riesbeck
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Klostermann, Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau 7209.0097377541 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Hinterbliebenenrente steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Jederzeit zu empfehlen! (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Michaelsen
sehr gut
Kanzlei Kirsten Michaelsen, Raboisen 16, 20095 Hamburg 6720.3127665665 km
Über 10 Jahre Anwaltserfahrung zu Ihrem Nutzen im Familien, Vorsorge- und Betreuungsrecht. Streitverfahren und/oder Beratung sowie Vertretung oder Mediation.
Familienrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kirsten Michaelsen
aus 16 Bewertungen Sehr kompetente und auf meine individuelle Belange abgestimmte und umfassende Beratung. Nochmals vielen Dank für die … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Popp
Rechtsanwalt Michael Popp
FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg 7007.4116781173 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Popp
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heidschuch
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Frau Rechtsanwältin Anja Heidschuch
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel Bertoll
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel Bertoll
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2029921381 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Miguel Bertoll ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 115 Bewertungen Setzt sich sehr ein - Sehr giftig gegen über der Gegenpartei - Immer erreichbar - sehr zuverlässig - sehr Nett und … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Pack
Rechtsanwältin Christina Pack
Kanzlei C § P, Paul-Ehrlich-Straße 27, 61231 Bad Nauheim 6815.4416101998 km
Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung!
Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina Pack hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 6 Bewertungen Die Fragestellung aus dem Sozialversicherungsrecht war nicht ganz einfach, Frau Pack hat sehr schnell und klar … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente beantwortet Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz
Kanzlei für Soziales Recht, Kurze-Geismar-Straße 41, 37073 Göttingen 6825.4150941531 km
Ich helfe Menschen in Not.
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 39 Bewertungen Ich kann Herrn Dr. von Eltz nur empfehlen. Ich bin sehr zufrieden mit der wirklich schnellen, sehr kompetenten und … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Klotz-Drews
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Klotz-Drews
Fachanwältin Sozialrecht Simone Klotz-Drews, Cimbernstr. 18, 81377 München 7117.0099034417 km
Anstelle von Schriftsätzen aus Bausteinen wird Ihr Anliegen in einer für Sie individuell entworfenen Begründung im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht formuliert.
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Simone Klotz-Drews
aus 78 Bewertungen Frau RA Klotz-Drews hat das Thema fachkundig und schnell mit allen zugehörigen Aspekten erläutert. Sie hat sich dabei … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bauer-Tränkle
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Bauer-Tränkle
Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Armenhausgasse 6, 86150 Augsburg 7063.4277837444 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Bauer-Tränkle
aus 65 Bewertungen Frau Bauer-Tränkle hat sich von Anfang an viel Zeit für mich genommen. Mein Anliegen hat sie bravourös in treffende … (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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