318 Anwälte für Kontaktverbot | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Ramsauer
sehr gut
Rechtsanwalt Jakob Ramsauer
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kontaktverbot steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jakob Ramsauer gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Ein toller Anwalt! Hat sich super für mich eingesetzt! Obwohl er nur ein Pflichtverteidiger war. Einfach tolle Arbeit. … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Falk
Rechtsanwalt Tobias Falk
Kanzlei Am Amtshaus, Am Amtshaus 18, 44359 Dortmund 6668.1343120243 km
Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun. Johann Wolfang von Goethe
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Tobias Falk - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kontaktverbot
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich. (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Kontaktverbot beantwortet Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Strasse 2, 67547 Worms 6832.174258423 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hoffmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kontaktverbot
aus 6 Bewertungen Überaus freundlich und kompetent in Beratung, Umsetzung und Abwicklung. Sehr zu empfehlen. Unkompliziert, auch ein … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth ist Ihr Ansprechpartner für Kontaktverbot
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontaktverbot

Fragen und Antworten

  • Kontaktverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontaktverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kontaktverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontaktverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontaktverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein Kontaktverbot - häufig auch Kontaktsperre genannt - wird von einem Amtsgericht ausgesprochen, um eine Person daran zu hindern, zu einer weiteren Person Kontakt aufzunehmen. Damit soll das Opfer vor (weiteren) Übergriffen des Täters geschützt werden.

Denn häufig traut sich beispielsweise eine Ehefrau nicht, eine Trennung bzw. eine Scheidung vom gewalttätigen Ehemann durchzuziehen und nimmt lieber eine Körperverletzung in Kauf. Dabei ist häusliche Gewalt neben Stalking oder gar einer Vergewaltigung einer der wichtigsten Fälle, in denen das Amtsgericht ein Kontaktverbot ausspricht. Aber auch sexueller Missbrauch bzw. der Einbruch in die Wohnung des Opfers oder Drohung sowie Nötigung rechtfertigen nach § 1 Gewaltschutzgesetz ein Kontaktverbot.

Beim Stalking am Arbeitsplatz beispielsweise kann der Arbeitgeber gegenüber seinem unerträglichen Mitarbeiter nach einer Abmahnung zwar die Kündigung erklären. Das hindert diesen aber nicht, seine frühere Kollegin privat weiter zu belästigen, sodass sich auch hier ein Kontaktverbot als wirkungsvoll erweisen kann.

Wenn aber der Nachbar z. B. nur ein oder zweimal sein Opfer beobachtet hat, hat dieses vor dem Amtsgericht schlechte Karten. Denn nur hartnäckige Belästigungen oder Überwachungen rechtfertigen ein Kontaktverbot, nicht jedoch das seltene Beobachten oder Nachstellen. In besonders akuten Situationen dagegen - z. B. bei häuslicher Gewalt - muss das Opfer aber nicht erst ein Kontaktverbot beim Amtsgericht beantragen. In derartigen Fällen kann auch die herbeigerufene Polizei zur Abwehr einer Gefahr für das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer ein Kontaktverbot aussprechen.

Verstößt der Täter z. B. gegen das Kontaktverbot, kann er nach § 4 Gewaltschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gewaltopfer darf bei der Hauptverhandlung bei Gericht einfach nur anwesend sein oder sich als Nebenkläger anschließen. Ein Opferanwalt kann dann als Nebenklägervertretung tätig werden, auf das Verfahren gegen den Täter Einfluss nehmen und unter anderem auf diese Art und Weise weiterhelfen, das Opferrecht der geschädigten Person durchzusetzen.

(VOI)

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