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Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Anwaltskanzlei Christos Perperidis, Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg 7010.7310744994 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Leasingnehmer
(30.12.2023) Familien
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Rechtsanwalt Marvin Kahl
Rechtsanwälte Dickebohm und Kahl GbR, Lingener Str. 71, 49716 Meppen 6605.7892583668 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marvin Kahl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingnehmer gerne behilflich
(26.09.2022) Hr.RA.Kahl besitzt in allen Rechtsgebieten gute Kenntnisse und ist in der Lage diese entsprechend anzuwenden. Was er …
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Kanzlei Adelaida & Fusser, Sprendlinger Landstraße 5, 63069 Offenbach am Main 6831.419104241 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Arno Fusser ist Ihr Ansprechpartner für Leasingnehmer
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Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun
Kanzlei am See - Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun, Landstraße 13, 6971 Hard, Österreich 7036.8456437339 km
Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Leasingnehmer bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun
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Rechtsanwältin Katja Hartleb, Bahnhofstr. 4a, 99084 Erfurt 6922.5888400445 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hartleb bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Leasingnehmer
aus 6 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage gestellt aber ich warte noch auf eine Antwort aber ich denke dies wird noch kommen denn es ist … (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Ays
Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays, Richard-Wagner-Str. 8, 85283 Wolnzach 7095.4634527098 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Ays vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Leasingnehmer
(04.12.2019) Herr Ays war für mich und meine Mandanten bereits mehrfach im Bereich Forderungseinzug, Vertragserstellung und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leasingnehmer

Fragen und Antworten

  • Leasingnehmer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leasingnehmer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Leasingnehmer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leasingnehmer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leasingnehmer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.