123 Anwälte für Pflegeheim | Seite 6

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sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Müller
Rechtsanwalt Ulrich Müller, Knesebeckstr. 61A, 10719 Berlin 6971.232835519 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Pflegeheim
aus 26 Bewertungen Kompetente sehr angenehme Rechtsberatung.Ergebnisorientierte und souveräne Vertretung. Ich kann Herrn Müller sehr … (25.03.2024)
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Rechtsanwältin Swantje Jonasson
Kanzlei Swantje Jonasson, Vahrer Str. 296, 28329 Bremen 6679.8663945544 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Swantje Jonasson ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflegeheim
(01.01.2024) Frau Jonasson hat sich sehr engagiert für meine Interssen eigesetzt und war sehr erfogreich. Durch ihre freundliche …
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Rechtsanwältin Anke Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Pflegeheim bietet Frau Rechtsanwältin Anke Kasper

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegeheim

Fragen und Antworten

  • Pflegeheim: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegeheim sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegeheim: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegeheim umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegeheim und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Unter einem Pflegeheim versteht man eine Einrichtung, in der eine Person z. B. wegen ihres Alters, einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung, einer Krankheit oder nach einer schweren Operation von Fachkräften gepflegt wird.

Im Pflegeheim ist eine vollstationäre Versorgung möglich. Ein Umzug in das Pflegeheim kommt vor allem dann in Betracht, wenn die pflegebedürftige Person den Haushalt nicht mehr allein führen kann, ihre Angehörigen aber die Pflege nicht übernehmen können oder wollen. Ist der Pflegebedarf eher gering - z. B. lediglich Hilfe bei der Einnahme von einem Arzneimittel nötig -, kann aber auch ein ambulanter Pflegedienst ausreichen. Neben der vollstationären Versorgung gibt es die sog. teilstationäre Versorgung. Der Pflegebedürftige lebt also nur zum Teil im Pflegeheim. Wenn z. B. die pflegenden Angehörigen berufstätig sind und sich tagsüber nicht um ihren Verwandten kümmern können, wird er in dieser Zeit im Pflegeheim betreut. Auch die sog. Kurzzeitpflege - z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt - ist im Pflegeheim möglich.

Der Pflegebedürftige schließt mit dem Pflegeheim den sog. Heimvertrag. Darin wird unter anderem die Höhe des zu zahlenden Entgelts geregelt, ob ein eventuelles Rauchverbot existiert oder ob die Tierhaltung von einem Haustier erlaubt ist. Außerdem wird je nach Pflegestufe der Umfang der vom Pflegeheim zu erbringenden Leistung im Vertrag definiert. Der Pflegeumfang und daher auch die Höhe des Entgelts können sich ändern, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verbessert oder verschlechtert. Außerdem wird vertraglich geregelt, ob der Pflegebedürftige in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird. Auch betreutes Wohnen ist häufig möglich.

Wer in ein Pflegeheim zieht, muss mit hohen Kosten rechnen, sodass viele davor zurückschrecken. Dabei muss man nur einen Teilbetrag - z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - übernehmen. Den Rest zahlen grundsätzlich entweder die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und/oder das Sozialamt. Letzteres zahlt etwas dazu, wenn der Pflegebedürftige nicht genügend Einkommen oder Vermögen hat, um die Rechnung des Pflegeheims allein zu bezahlen, und auch die Kinder nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um ausreichend Elternunterhalt zu leisten.

Hat ein Pfleger im Heim einen Pflegemangel begangen, der wiederum zu einem Personenschaden bei Pflegebedürftigen geführt hat, liegt eine Pflichtverletzung vor. Der Pflegebedürftige kann dann in der Regel Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen.

(VOI)

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