340 Anwälte für Reisemangel | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lawrence Oliver Lysaght Mac Gowan
Rechtsanwalt Lawrence Oliver Lysaght Mac Gowan
Kanzlei Mac Gowan, Pfützenstraße 75, 64347 Griesheim 6831.0416851631 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lawrence Oliver Lysaght Mac Gowan im Bereich Reisemangel bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke
Steuerberater - Rechtsanwaltskanzlei Hill & Dr. Henke, Wiesenstraße 63, 46535 Dinslaken 6629.3105319222 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Henke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Reisemangel
aus 149 Bewertungen Frau Dr. Henke hat uns bis zur letzten Instanz vor dem Oblandgericht in Frankfurt erfolgreich gegen ein großes … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Titz
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Titz
Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Titz & Otto Anwältinnen in Bürogemeinschaft, Körnerstr. 27, 04107 Leipzig 6983.0202822745 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Reisemangel steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Titz gerne zur Verfügung
aus 55 Bewertungen Sehr kompitent in Ihrer Ausführung.Viel Geduld bei jeder Frage und eine sehr nette Umgebung (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Knaths
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Knaths
Kanzlei Knaths Arbeits- und Sozialrecht (Bürgergeld) Betreuungsrecht ( z.b. Überprüfung Generalvollmachten u.a.)), Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3449991691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Tatjana Knaths ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Reisemangel
aus 50 Bewertungen Frau Knaths hat mich zielgerichtet und ausführlich beraten. Ihre rechtssichere Klarheit lässt mich hoffen. (05.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisemangel

Fragen und Antworten

  • Reisemangel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisemangel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisemangel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Reisemangel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisemangel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Verläuft eine Pauschalreise anders als vereinbart bzw. zugesichert, liegt regelmäßig ein Reisemangel vor. Als Pauschalreise gilt dabei das Erbringen mehrerer Reiseleistungen wie etwa ein Paket aus Flug zum Urlaubsort mit dortiger Unterbringung im Hotel und anschließendem Rückflug. Einer Pauschalreise zugrunde liegt ein Vertrag mit einem Reiseveranstalter, der sogenannte Reisevertrag. Dieser ist Grundlage für einen Anspruch wegen eines Mangels. Ein Reisemangel ist bei Abweichungen vom vereinbarten bzw. vorausgesetzten Inhalt der Reise gegeben, die im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters liegen. Regelmäßig beruht dieser dabei auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters. Ein Reisebüro, bei dem der Urlaub gebucht wurde, tritt hingegen meist nur als Vermittler auf.

Reisebüro und Reiseveranstalter

Entscheidend für die Frage, ob nur eine Vermittlerrolle besteht, ist dabei der objektive Gesamteindruck. So kann ein Reisebüro, das beispielsweise eigene Werbung noch dazu mit einem eigenen Reisekatalog betreibt, als Veranstalter gelten. Die Abgrenzung zur bloßen Vermittlung ist wichtig für die Frage, gegen wen ein Reisender einen eventuellen Anspruch geltend machen kann. Denn die Gewährleistung einer mangelfreien Reise verantwortet grundsätzlich nur der Reiseveranstalter.

Vorrangige Mängelrechte

In bestimmten Fällen, z. B. einem Flugausfall, einer Flugverspätung oder Gepäckverlust am Flughafen, können spezielle Mängelrechte wie etwa in Form der Fluggastrechte dazu führen, dass sich Ansprüche nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern andere Personen richten.

Abhilfe durch Reisenden

Beseitigt der Reiseveranstalter den Mangel nicht innerhalb einer ihm vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist, darf dieser selbst dem Mangel abhelfen. Bei ernsthafter Weigerung des Veranstalters besteht dieses Recht zur Selbsthilfe sogar vor Fristablauf.

Zur rechtmäßigen Abhilfe müssen Mängelanzeige und Fristsetzung gegenüber der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters erfolgen, deren Namen, Anschrift und Telefonnummer er anzugeben hat. Fehlen derartige Informationen, ist die örtliche Reiseleitung Ansprechpartner, bei Fehlen derjenige, der die Reiseleistung erbringt, etwa das Hotel. Veranstalter können auch eine Notrufnummer angeben. Allgemeine Geschäftsbedingungen - kurz AGB -, die verlangen, sich an die Zentrale des Veranstalters zu wenden - sind unwirksam.

Die Kosten der Abhilfe z. B. für den Transport zu einem anderen Hotel trägt der Veranstalter. Zu ersetzen sind auch dem Reisenden etwaig entstandene Aufwendungen für Telekommunikation, um sein Abhilfeverlangen überhaupt erst mitteilen zu können.

Minderung des Reisepreises

Ein Reisemangel ermöglicht zudem oft eine Reisepreisminderung. Mängeltabellen wie die Frankfurter Tabelle sehen hier für bestimmte Fälle von Reisemängeln Beispielsbeträge vor, an denen sich Gerichte in einem Zivilprozess orientieren können aber nicht müssen. Entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung der Minderung ist, dass der Reisende den Reisemangel rechtzeitig anzeigt. Denn bei verspäteter Anzeige ist die Minderung nur für den danach liegenden Zeitraum zulässig, bei schuldhaft unterlassener Mängelanzeige sogar ganz ausgeschlossen.

Kündigungsrecht des Reisevertrags

Bei einem erheblichen Reisemangel, der insbesondere den Kern der Reise betrifft, besteht sogar die Möglichkeit zur Kündigung des Reisevertrags. Kündigen darf der Reisende zudem, wenn ihm die Reise aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar ist. Das Recht zur Kündigung hängt jedoch von einer nicht erfolgten Abhilfe ab, entweder weil die Frist abgelaufen ist, die Beseitigung von vornherein unmöglich war oder der Veranstalter sie verweigert hat. Hierfür ist wiederum eine vorherige Mängelanzeige und Fristsetzung erforderlich. War die Kündigung rechtmäßig, schuldet der Reisende keinen Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

Schadensersatzanspruch des Reisenden

Neben dem Recht zur Minderung des Reisepreises und auf Kündigung des Reisevertrags ist zudem ein Anspruch auf Schadenersatz möglich. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter den Reisemangel nicht zu vertreten hat, d. h. der Mangel darf nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Die Beweislast dafür trägt der Veranstalter.

Ausschlussfrist für die Geltendmachung

Neben der Mängelanzeige vor Ort ist die Geltendmachung der genannten Ansprüche innerhalb eines Monats nach Ende der Reise beim Reiseveranstalter wichtig. Ansonsten droht deren Verlust. Im Übrigen beträgt die Dauer der Verjährung für die genannten Ansprüche zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Reise dem Reisevertrag zufolge geendet hätte.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Reisemangel umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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