340 Anwälte für Reisevertrag | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael B. Siegel
reiserecht.berlin, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Reiserecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Reisevertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael B. Siegel gerne zur Verfügung
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sehr gut
Rechtsanwältin Elena Keller
Rechtsanwälte WEIGAND & KELLER, Holzweg 16, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.8472226845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Reisevertrag bietet Frau Rechtsanwältin Elena Keller
aus 92 Bewertungen Frau Keller, hat eine 5 Sterne Bewertung verdient. Es lief in der Kommunikation und Abwicklung mehr als sehr gut. (23.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Jan Stoppel
Kanzlei Gregor Steuern und Recht, Bismarckstraße 6, 97318 Kitzingen 6938.8994188398 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Stoppel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Reisevertrag
aus 15 Bewertungen Nach meinem Rennradunfall, bei dem mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte, wurde ich von Herrn Stoppel … (29.01.2021)
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Rechtsanwalt Boris Alexander Narewski
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Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Reisevertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Boris Alexander Narewski
aus 8 Bewertungen Ein Anwalt, für uns Reiserecht, der vorbehaltlos zu empfehlen ist. Herr Narewski hat nach der ersten Mail sofort … (24.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisevertrag

Fragen und Antworten

  • Reisevertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisevertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisevertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Reisevertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisevertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Reisevertrag ist ein Vertrag - grundsätzlich ein Werkvertrag - zwischen dem Reiseveranstalter und dem Urlauber. Dagegen handelt z. B. ein Reisebüro grundsätzlich nur als Reisevermittler und tritt nicht als Vertragspartner auf.

Zu beachten ist jedoch, dass das Reiserecht nach den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der Regel nur für Pauschalreisen gilt. Eine Pauschalreise liegt erst bei einem Gesamtpaket von mindestens zwei Hauptleistungen - z. B. Flug und Unterkunft - vor. Somit gelten die Vorschriften grundsätzlich nicht für Individualreisen, bei denen der Urlauber z. B. Hotel, Flug und Mietwagen einzeln bucht. Hier schließt man etwa mit dem Hotel einen Mietvertrag ab, mit der Folge, dass hier das Mietrecht anzuwenden ist.

Der Reisevertrag muss nicht nur die Bedingungen des Reiseveranstalters - z. B. in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) -, sondern auch die wichtigsten Reisemerkmale enthalten. Dazu gehören etwa: Reisezeit, Reisepreis, Reiseziel, Name des Reiseveranstalters und des Buchenden sowie Nennung der Mitreisenden oder auch die Zahlungsbedingungen. Übrigens: Die Angaben in einem Reisekatalog sind für den Reiseveranstalter verpflichtend. Das bedeutet, der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung einhalten, um eine Mängelrüge des Urlaubers zu vermeiden. Außerdem darf der Reiseveranstalter keine Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises verlangen, solange er dem Urlauber keinen Sicherungsschein ausgestellt hat. Damit kann der Veranstalter beweisen, dass er sich für den Fall seiner Insolvenz nach § 651k BGB mit einer Versicherung bzw. Bankbürgschaft abgesichert hat.

Nach § 651i I BGB ist vor Urlaubsantritt jederzeit ein Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Bei einem Reiserücktritt muss der Urlauber zwar keinen Reisepreis mehr zahlen, aber unter Umständen mit einer Stornogebühr rechnen, deren Höhe zumeist im Reisevertrag festgelegt wird.

Bei einem Mangel - also wenn der Urlaub den ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht entspricht - stehen dem Urlauber verschiedene Rechte zu. So ist etwa bei erheblichen Mängeln eine Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e BGB möglich. Bei weniger schwerwiegenden Fehlern - z. B. bei einer Flugverspätung - kann der Urlauber innerhalb eines Monats nach seiner vertraglich beendeten Heimkehr eine Reisepreisminderung nach § 651d BGB gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Urlauber den Mangel vor Ort angezeigt sowie dessen Beseitigung verlangt hat. Nur wenn der Reiseveranstalter innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Abhilfe vorgenommen hat, ist eine Geltendmachung der genannten Rechte aus dem Reisevertrag möglich. Letztendlich kann der Urlauber unter Umständen auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder wegen eines zusätzlichen Schadens wie etwa die Verletzung an einem unstabilen Treppengeländer verlangen, sofern der Reiseveranstalter den Schaden zu vertreten hatte.

(VOI)

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