1.135 Anwälte für Rückkaufswert | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwälte von Freymann, Feldmannstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.3816969101 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rückkaufswert bietet Herr Rechtsanwalt Jörg von Freymann
(21.03.2021) sehr positiv
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Rechtsanwalt Jörg Alexander Reichel
RA- Kanzlei Reichel in Nauen, Dammstraße 8, 14641 Nauen 6939.4005617891 km
Ihr gutes Recht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Alexander Reichel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Rückkaufswert
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Rechtsanwalt Patrick Schlicker
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Rückkaufswert beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Schlicker
aus 6 Bewertungen Sie Herr Anwalt Schlicker und ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde sie jederzeit sofort … (04.04.2024)
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Rechtsanwalt Philipp Straub
Kanzlei Stürwald Perrey Straub, Rheinstr. 2a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.8984029981 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Rückkaufswert beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Straub
(14.11.2019) sehr gute eingehende beratung zielorientiert und peröhnlich ein sehr sympatischer anwalt hat alles sofort auf den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka
Kanzlei APA, Langertstr. 76, 73431 Aalen 6986.1965232414 km
'Entschlossen in der Sache, verbindlich im Ton'
Fachanwältin Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natalie Pfeifle-Dirschka vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rückkaufswert
aus 67 Bewertungen Frau Pfeifle-Dirschka hat mich bezüglich eines Aufhebungsvertrages beraten. Sie ist gut erreichbar und beantwortet … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf 6651.1617576641 km
Ihr Patientenanwalt für Arzthaftung und Behandlungsfehler
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Rückkaufswert unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
aus 26 Bewertungen Die Anwältin die mich zurückgerufen hatte, war kompetent, mitfühlend, freundlich und hilfsbereit. Ich kann sie nur … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Dillerup
Rechtsanwalt Werner Dillerup
Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB, Moltkestr. 19, 48151 Münster 6663.0085076127 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Dillerup ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rückkaufswert
(09.03.2024) Kompetent 👌

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rückkaufswert

Fragen und Antworten

  • Rückkaufswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rückkaufswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rückkaufswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rückkaufswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rückkaufswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, zu dem ein Versicherer zukünftige Ansprüche eines Versicherten aus einem Versicherungsvertrag zurückkauft, bei dem der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, etwa in Form der geförderten Riester-Rente. Bei einer der Basisversorgung dienenden Rentenversicherung wie der Rürup-Rente erfolgt mangels eines Rechts auf Auszahlung des Rückkaufswerts allerdings nur eine Beitragsfreistellung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss es sich um eine kapitalbildende Versicherung handeln, die eine Auszahlung bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit vorsieht.

Entstehen des Anspruchs auf den Rückkaufswert

Rückkauf bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Versicherer dem Versicherten seine Rechte abkauft. Anlass für einen solchen Rückkauf ist die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bzw. die Anfechtung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherungsgeber. Zur Zahlung des Rückkaufswerts kommt es zudem beim Widerruf einer Lebensversicherung oder wenn diese aufgrund Selbstmord des Versicherten nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Den Anspruch auf den Rückkaufswert und die Folgen des Rückkaufs regelt dabei § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Rückkaufswert und eine Garantie über dessen Ausmaß sind einem Versicherten vor dessen Vertragsabschluss mitzuteilen. Außerdem müssen Versicherungen auf Nachfrage ihrer Kunden den Rückkaufswert individuell vorrechnen.

Höhe des Rückkaufswerts

Der Rückkaufswert ist der Höhe nach bei einer Kündigung durch den Versicherten gesetzlich begrenzt. Er entspricht maximal der Leistung, die bei einem Versicherungsfall im Kündigungszeitpunkt geflossen wäre. Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder ist er davon zurückgetreten, muss er allerdings laut VVG den vollen Rückkaufswert zahlen.

Der Rückkaufswert entspricht dabei oft nicht der Summe der Einzahlungen. Überschussanteile kommen regelmäßig erst nach längerer Zeit hinzu. Je früher ein Versicherungsvertrag zudem nach Abschluss beendet wurde, umso geringer ist der Rückkaufswert. Das gilt insbesondere in der Ansparphase während der ersten fünf Jahre. Denn für Verträge ab 2008 sind während dieser Zeit Abschluss- und Vertriebskosten - u. a. die Provision für Versicherungsvertreter - gleichmäßig mit den gezahlten Prämien zu verrechnen. Das mindert entsprechend den Rückkaufswert. Bei zwischen 2001 und 2007 abgeschlossenen Verträgen ist laut Bundesgerichtshof ein Mindestbetrag in Höhe der Hälfte der Einzahlungen zu erstatten. Abziehen darf eine Versicherung dabei Kosten für das von ihr übernommene Risiko und die Verwaltung. Kosten bzw. Gebühren für die Kündigung oder Stornierung sind hingegen nicht abzugsfähig.

Steuerliche Folgen des Rückkaufs

Ein Rückkauf kann daneben weitere finanzielle Nachteile haben. Anders als die Leistung im Todesfall ist das ausgezahlte Kapital bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen voll steuerpflichtig. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden fällig, wenn der Rückkauf erfolgt, bevor seit Vertragsabschluss 12 Jahre vergangen sind. Danach beträgt die Steuer nur die Hälfte, wenn die Lebensversicherung oder Rentenversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr hätte leisten müssen, für Verträge ab 2012 ist es das 62. Lebensjahr - sogenannte 12/60 bzw. 12/62 Regelung.

(GUE)

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