530 Anwälte für Rundfunkgebühr | Seite 23

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Ctibor LL.M., Ph.D.
CTIBOR LEGAL v.o.s., Vaclavske nam. 47, Prag 11000, Tschechien 7179.0709043915 km
Kreativ, Mutig und Hartnäckig
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Ctibor LL.M., Ph.D. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rundfunkgebühr
(11.05.2022) Wir sind ein Online-Integrator mit mehreren tschechischen und ausländischen E-Shops, den Herr Ctibor rechtlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Rundfunkgebühr

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rundfunkgebühr

Fragen und Antworten

  • Rundfunkgebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rundfunkgebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rundfunkgebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rundfunkgebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rundfunkgebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Rundfunkgebühr ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Eine Rundfunkgebühr dient in zahlreichen europäischen Ländern zur Finanzierung der Sendeanstalten des öffentlichen Rundfunks. Dementsprechend ist sie eine hoheitliche, sprich vom Staat erhobene, und keine private Abgabe. Da er zweckgebunden ist, stellt der Rundfunkbeitrag allerdings keine Steuer dar. Private Rundfunkbetreiber sind außerdem von der Finanzierung ausgeschlossen. Privatsender müssen sich so durch andere Einnahmequellen – zumeist durch Werbung – finanzieren.

Aus der Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden

Seit dem 01.01.2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr abhängig vom Vorhandensein entsprechender Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher oder einem internetfähigen Gerät wie Notebook oder Smartphone geltend gemacht. Stattdessen wird die Rundfunkabgabe nun unabhängig von der Zahl der vorhandenen Geräte und Bewohner je Haushalt erhoben. Für Privatpersonen gilt: ein Rundfunkbeitrag für alle Bewohner. Eine Beitragspflicht und damit verbundene Zahlungsaufforderung kann jeden treffen, der in der Wohnung wohnt, aufgrund der Meldepflicht dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht. In diesem Sinne lautet die offizielle Bezeichnung für den geforderten Obolus zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender nun Rundfunkbeitrag. Die den Rundfunkbeitrag erhebende Behörde bezeichnet sich nun als „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ und nicht mehr als Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Aktuell wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,98 Euro als von der Bewohnerzahl unabhängige Pauschale pro Wohnung gefordert. Auch alle zum Haushalt gehörenden privaten Fahrzeuge sind hier inbegriffen. Ebenso müssen Freiberufler und Selbständige für ihren Arbeitsplatz in einer Privatwohnung keinen weiteren Rundfunkbeitrag zahlen, wohl aber für geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Die rechtliche Grundlage liefert hierbei der an die Stelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrags getretene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Neuer Rundfunkbeitrag für Unternehmen soll auf dem Papier für Gerechtigkeit sorgen

Weiterhin beitragspflichtig sind Unternehmen, doch auch hier gelten jetzt andere Regeln. Dabei sollte gewährleistet werden, dass kleinen Unternehmen gerechterweise eine geringere finanzielle Last zukommt als Großfirmen. Nun richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter, ebenso werden die betrieblich genutzten Fahrzeuge und die Anzahl der vermieteten Räumlichkeiten bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen.

Keine Pauschale für Unternehmen – dafür teils extrem hohe Kosten

Hierbei handelt es sich jedoch um einen der kontroversesten Gesichtspunkte des neuen Rundfunkbeitrags. Gerade große und mittelständische Unternehmen müssen sich mit einer unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastung auseinandersetzen. Betriebe wie Autovermieter oder Taxiunternehmen, die so für jeden einzelnen Mietwagen bzw. für jedes einzelne Taxi zur Kasse gebeten werden, oder Betriebe mit zahlreichen Filialen sehen sich so schnell mit einer regelrechten Kostenfalle konfrontiert. Ausnahmeregelungen für unverhältnismäßig stark belastete Unternehmen sind aktuell nicht vorgesehen, weshalb bereits einige Unternehmen, Verbände aber auch Privatpersonen Klage und bei Misserfolg weitergehend Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

Auch die neue Regelung für Gästezimmer in Übernachtungsstätten ist stark umstritten. Zwar ist das erste Zimmer kostenfrei, jedoch wird für jedes weitere ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jugendherbergen – ungeachtet der hohen Anzahl von Herbergszimmern ohne Fernsehgerät – und Anbieter von Ferienwohnungen.

Bestimmte Personengruppen können sich weiterhin befreien lassen

Für bestimmte Privatpersonen mit geringem Einkommen oder einer Schwerbehinderung ist es weiterhin möglich, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu erwirken. Hierzu zählen etwa Personen, die Sozialhilfe oder ALG II bzw. Hartz IV beziehen. Auch Empfänger einer Rente, die nur die Grundsicherung erhalten, können sich freistellen lassen. Dasselbe gilt für entsprechende Leistungen beziehende Asylbewerber, Empfänger von BAföG, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sich in einer Ausbildung befindende Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), sowie vollstationär in einem Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung lebende Menschen. Auch wenn eine Behinderung vorliegt, ist es in bestimmten Fällen möglich, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Die GEZ existiert seit dem 01.01.2013 nicht mehr

Zwischen dem 01.01.1976 und dem 31.12.2012 wurde die Rundfunkgebühr abhängig von dem Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgeräts von der GEZ erhoben. Die GEZ war eine nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Köln, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführte. Die GEZ war dabei eine Behörde, da sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnahm und für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig wurde. Bei Zahlungsverzug kamen hierbei Mittel von der Forderung über die Mahnung bis hin zur Pfändung des Kontos des zahlungssäumigen Gebührenpflichtigen zum Einsatz.

Die Dämonisierung der GEZ dauert bis heute an

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften wurden durch die GEZ Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Die oftmals mit Spionage gleichgesetzten Methoden der sogenannten GEZ-Beauftragten waren durchaus umstritten. Somit ist die die vielgescholtene Institution zahlreichen Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen durchaus lebhaft im Gedächtnis geblieben.

(JSC)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Rundfunkgebühr umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Rundfunkgebühr besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.