604 Anwälte für Schallplattenvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Schallplattenvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert
aus 142 Bewertungen Absolut zu empfehlen, zügige Bearbeitung, gut erreichbar und in unseren Fällen immer erfolgreich ! (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wiemann LL.M. Eur.
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Rechtsanwalt Florian Wiemann LL.M. Eur.
WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei, Prinz-Georg-Str. 91, 40479 Düsseldorf 6649.2228866678 km
Rechtsberatung, die zählt: Hochspezialisiert, erfahren und zielorientiert.
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schallplattenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Wiemann LL.M. Eur. gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Ich war mehr als zufrieden mit Herrn Wiemann. Menschlich, sympathisch und sehr kompetent. Ich habe mich gut aufgehoben … (05.06.2024)
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Rechtsanwalt Guido Kluck
LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Plantagenstr. 20, 12169 Berlin 6974.3058187295 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Kluck bietet im Bereich Schallplattenvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Rasche und klare Auskunft zum Namensrecht, sowie ein wertvoller Tipp für eine befriedigende Lösung für mein Problem, … (12.01.2024)
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Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Piller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Schallplattenvertrag
(14.12.2022) Ich war sehr zufrieden mit der Bearbeitung meiner Anliegen durch Frau RA Piller

Fragen und Antworten

  • Schallplattenvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schallplattenvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schallplattenvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schallplattenvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schallplattenvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.