128 Anwälte für Schulpflicht | Seite 5
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schulpflicht
Fragen und Antworten
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Schulpflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schulpflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Schulpflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Schulpflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schulpflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Die Schulpflicht trifft in Deutschland jedes Kind mit Vollendung des sechsten Lebensjahres. Je nachdem, wie stark oder schwach seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind, besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Kind ein Schuljahr früher oder später einzuschulen. Hierzu bedarf es dann in der Regel aber eines entsprechenden Antrags der Eltern sowie der Zustimmung der Schulleitung, die unter Umständen auf ein schulärztliches Gutachten gestützt wird.
Die Schulpflicht basiert auf Art. 7 Grundgesetz (GG), wird aber in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer festgesetzt. Danach muss das Kind regelmäßig etwa die Schule besuchen, mitarbeiten, die Schulaufgaben mitschreiben und seine Hausaufgaben machen. Fehlzeiten, die sich aufgrund Schulabsentismus ansammeln, stellen einen Verstoß gegen die Schulgesetze dar und können schwer bestraft werden. So ist es möglich, den Schüler oder seine Eltern mit einem Bußgeld zu bestrafen. Weigern sich die Eltern sogar, ihr Kind in die Schule zu schicken oder schreiben sie ihr Kind krank, um während der Schulzeit z. B. in den Urlaub fahren zu können, begehen die Eltern eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einem Strafverfahren rechnen. Unter Umständen können sie sogar das Sorgerecht für ihr Kind verlieren. Schließlich trifft die Eltern eine Aufsichtspflicht, weshalb sie dafür sorgen müssen, dass ihr Kind die Schule besucht.
Auch wenn für viele Schüler die Schulpflicht eher einem Schulzwang gleicht, müssen sie - je nach Bundesland - neun bis zehn Jahre die Schulbank drücken. In dieser Zeit haben sie für vier Jahre - in Berlin und Brandenburg sind es sechs Jahre - die Grundschule besucht und sich für eine weiterführende Schule wie etwa die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium entschieden. Zwar ist die allgemeine Schulpflicht nach neun bzw. zehn Jahren - also in der Regel mit 15 oder 16 Jahren - beendet. Danach folgt jedoch die sog. Teilzeitschulpflicht, die grundsätzlich drei Jahre dauert und jeden Schüler betrifft, der keine Schule in Vollzeit wie etwa ein Gymnasium besucht. Damit besteht die Schulpflicht (allgemeine Schulpflicht und Berufsschulpflicht) faktisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn also etwa ein Hauptschüler nach erfolgreichem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnt, erfüllt er seine Teilzeitschulpflicht, wenn er die Berufsschule für die Dauer der Ausbildung besucht. Wer keine Ausbildung findet oder die Schule abgebrochen hat, kann sich aber nicht auf die „faule Haut" legen. Ein Hauptschulabsolvent muss dann vielmehr ein Berufsgrundschuljahr oder ein Berufsvorbereitungsjahr machen. Mit Letzterem können auch Schulabbrecher ihre Schulpflicht erfüllen und unter anderem den Hauptschulabschluss nachholen.
(VOI)
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