49 Anwälte für Staatsrecht | Seite 2
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsrecht
Fragen und Antworten
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Staatsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Staatsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Staatsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Staatsrecht ist Öffentliches Recht und Basis des sonstigen nationalen Rechtes. Zum Staatsrecht gehören die Grundrechte, die eine Beziehung zwischen Staat und Bürger regeln, und das Staatsorganisationsrecht, das Aufbau und Organisation des Staates selbst festlegt.
Verfassungsrecht und Staatsrecht überschneiden sich in weiten Teilen. Die beiden Begriffe werden oft auch synonym gebraucht. Die in Deutschland als Grundgesetz (GG) bezeichnete Verfassung gehört zum Staatsrecht. Nach allgemeiner Auffassung ist Staatsrecht aber mehr als das Verfassungsrecht allein. Einfache Gesetze, wie beispielsweise das Parteiengesetz oder Wahlgesetz, haben keinen Verfassungsrang. Sie sind zwar dem Staatsrecht zuzuordnen, aber nicht dem Verfassungsrecht. Während für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, braucht es die für einfache Gesetzesänderungen nicht.
Unterschied zwischen Staatsrecht und Verwaltungsrecht, das ebenfalls Teil des Öffentlichen Rechtes ist, ist die Ebene. Staatsrecht betrifft das Handeln der obersten Staatsorgane und bindet insoweit auch den Gesetzgeber. Verwaltungsrecht regelt die Aufgaben und Befugnisse jeder noch so kleinen Behörde, wenn sie gegenüber dem einzelnen Bürger beispielsweise einen Verwaltungsakt erlassen und per Bescheid zustellen will.
Nach der allgemeinen Staatsrechtslehre ist der Staat durch drei Komponenten gekennzeichnet: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Als wichtiges Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates wird dazu die Gewaltenteilung angesehen. Die Gesetzgebung erfolgt durch das Parlament (Legislative), die Ausführung durch die Regierung (Exekutive) und die Kontrolle durch das jeweils zuständige Gericht (Judikative). So kann in Deutschland beispielsweise jedermann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen, der in einem Grundrecht verletzt sein könnte.
Durch zunehmendes Internationales Recht, insbesondere EU-Recht ist auch das nationale Staatsrecht betroffen. Die Organisation des nationalen Staates wird aber weiterhin auch vom nationalen Staatsrecht geregelt. Zudem dürfen Kompetenzen nur im Einklang mit deutschem Staatsrecht beispielsweise an die EU abgegebenen werden.
(ADS)
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