3.537 Anwälte für Strafbefehl | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 126 Bewertungen Wirklich ein sehr guter Anwalt. Immer sehr kommunikativ und immer da um zu helfen. Ich kann den nur weiter empfehlen! (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz von Glasenapp
Rechtsanwalt Götz von Glasenapp
Regulatus - RUHNKE Anwaltskanzlei, Reesendamm 3, 20095 Hamburg 6720.0049675229 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Götz von Glasenapp ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
(25.11.2017) Wurde wegen eines nicht ausreichend gewürdigten Parkremplers, der eine im Dunkeln nicht erkennbare Schramme beim …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Röthig
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Röthig
Rechtsanwaltskanzlei Röthig, Bergstraße 61, 09113 Chemnitz 7042.6729527425 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Reinhard Röthig
aus 131 Bewertungen fachlich kompetente Rechtsberatung in allen Aspekten und Fragen im Rahmen des Verfahrens, hervorragende Klärung des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Binni
Rechtsanwalt Simon Binni
Rechtsanwaltskanzlei Binni, Rauberstraße 45, 93053 Regensburg 7102.799089942 km
Gerechtigkeit ohne Klugheit kann viel erreichen, ohne Gerechtigkeit aber gilt Klugheit nicht viel.
Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Simon Binni
(18.05.2024) Was ich von einem Rechtsanwalt erwarte ist nicht, dass er Gesetze auswendig kennt und jedes Urteil rezitieren kann, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Hoffmann gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Exzellenter Vortrag, der überzeugt und die Notwendigkeit deutlich herausgestellt hat . (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Wittrowski
sehr gut
Kanzlei Nina Wittrowski, Kirchstraße 2, 10557 Berlin 6971.4840627298 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Nina Wittrowski im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Frau wittrowski hat mich mit ihrer professionellen und schlagfertigen Art vor der hölle bewart . Ein Staatsanwalt … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Strafverteidiger Dr. Frank K. Peter
sehr gut
Rechtsanwalt/Strafverteidiger Dr. Frank K. Peter
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms 6832.1662664377 km
Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt/Strafverteidiger Dr. Frank K. Peter
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrung war Positiv, Kommunikation über Whatsapp oder per Email lief reibungslos. Ich werd mich definitiv … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 127 Bewertungen Frau Lenz-Maar ist eine sehr kompetente Anwältin mit großem, breitgefächertem Fachwissen. Sehr locker, nett, … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. iur. Anja Riemann-Uwer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. iur. Anja Riemann-Uwer LL.M.
SCHULTE. Rechtsanwälte PartGmbB | Düsseldorf • Krefeld • Mönchengladbach • Leipzig, Kaiser-Wilhelm-Ring 43a, 40545 Düsseldorf 6647.8463879473 km
Chaos ade - wir bringen Ordnung in Ihre rechtlichen Angelegenheiten!
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Anja Riemann-Uwer LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
aus 116 Bewertungen Tolle, umfassende Beratung und Betreuung mit positivem Ergebnis, vielen Dank. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Neuwirth
Rechtsanwalt Robin Neuwirth
Anwaltskanzlei Neuwirth, Hochbruckstr. 12, 70599 Stuttgart 6937.1592669337 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Robin Neuwirth ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rost
sehr gut
Kanzlei Jürgen Rost, Karl-Marx-Str. 35c, 15890 Eisenhüttenstadt 7068.1141861501 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Rost hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 24 Bewertungen Es wurde sich sehr schnell zurück gemeldet,die Antwort war gut erklärt und meine Frage präzise beantwortet. Super 👍 (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Scherf
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Scherf
Marschke & Kollegen, Greifswalder Str. 139, 10409 Berlin 6975.7978278887 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Scherf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 18 Bewertungen reibungsloser Ablauf in der Sache, das Anwaltsbüro hat sich um alles notwendige gekümmert , sehr empfehlenswert (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwälte, Fackenburger Allee 22, 23554 Lübeck 6741.9991423848 km
Anders. Besser.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 5 Bewertungen Auf den Punkt gebracht - danke! (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Wermuth, Auf dem Weiherhahn 26, 51377 Leverkusen 6675.2626112455 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Bernd Dietmar Wermuth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 57 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich der Ermahnung erhalten. Kann immer wieder sagen, top top top. Vielen Dank (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
aus 16 Bewertungen Als Anwalt hat er sich 100% für mich eingesetzt und mich vor dem Knast bewahrt. Ich würde jeden Euro wieder zahlen. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwälte Dr. Gitzinger & Partner, Prälat Subtil Ring 12, 66740 Saarlouis 6747.7542937587 km
Für Ihr Recht gehen wir meilenweit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Werkvertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Gitzinger
(29.05.2021) Ich habe meinen Rechtsstreit erst selbst geführt über 20 Monate. Da ich es leid hatte beauftragte ich RA Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Shari Neufeldt
Kanzlei Shari Neufeldt, Moltkestraße 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Individuelle Mandantenbetreuung als Vertrauensbasis.
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Frau Rechtsanwältin Shari Neufeldt
aus 5 Bewertungen Hallo, ich möchte Frau Neufeldt, als sehr kompetente Rechtsanwältin bewerten. Die sich der Problematik angekommen hat … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
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Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
WIPPER Rechtsanwälte, Magdeburger Allee 80, 99086 Erfurt 6920.9912447301 km
Fachanwältin für Strafrecht Zertifizierte Opferanwältin (WEISSER RING e.V.) Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susann Wipper LL.M. (oec.)
aus 18 Bewertungen Bis jetzt kann ich nur Positives sagen . (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Berger
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Berger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 79 Bewertungen Herr Berger und sein Team betreut uns seit vielen Jahren. Sämtliche Rechtsangelegenheiten wurden positiv abgeschlossen … (07.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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