126 Anwälte für Studiengebühr | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Werner
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4151927833 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Olaf Werner im Bereich Studiengebühr bietet Beratung und Vertretung
aus 265 Bewertungen Sehr unkompliziert, telefonisch und per E-Mail erledigt...genug İnfos bekommen... und den Wunsch Schulplatz meines … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Nicole Kovarik, Mankhauser Str. 7 b, 42699 Solingen 6666.7274949243 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kovarik bietet Rat und Unterstützung im Bereich Studiengebühr
aus 9 Bewertungen Der Kontakt war sehr Schnell (05.10.2022)
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Rechtsanwältin Simone Baiker
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, Kaiserswerther Str. 263, 40474 Düsseldorf 6646.7877932987 km
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Wettbewerbsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Studiengebühr hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Baiker
(18.07.2020) Sehr
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sehr gut
Rechtsanwältin Lea Comans
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974.4969416878 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Lea Comans - Ihr juristischer Beistand im Bereich Studiengebühr
aus 91 Bewertungen Ich möchte Frau Comans meine aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung aussprechen. Sie hat mich in einer schwierigen … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
Rechtsanwaltskanzlei Ruoff, Bahnhofstr. 26, 74336 Brackenheim 6909.3067972291 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Studiengebühr hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
aus 7 Bewertungen Frau Ruoff hat uns schon mehrmal ganz toll beigestanden, Sie ist sehr freundlich, menschlich und kompetent. Unsere … (10.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gehrmann
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Gehrmann Rechtsanwälte, Barmbeker Straße 16, 22303 Hamburg 6719.7902689552 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schulrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Gehrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Studiengebühr
aus 38 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Gehrmann hat mich ausführlich und sehr gut verständlich beraten. Meine Angelegenheit wurde sodann zu … (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studiengebühr

Fragen und Antworten

  • Studiengebühr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studiengebühr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studiengebühr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studiengebühr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studiengebühr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Unter Studiengebühren versteht man im Allgemeinen die Beiträge, die Studierende regelmäßig entrichten müssen, um an einem Studium teilnehmen zu dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es momentan noch nicht in allen Bundesländern an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren. An privaten Hochschulen muss das Studium jedoch fast immer bezahlt werden. Nicht vom Begriff Studiengebühren erfasst sind andere Beiträge wie z.B. sog. Semesterbeiträge bzw. Verwaltungsgebühren, die sowohl bei der Einschreibung zu einem Studium als auch bei jeder Rückmeldung im Studium bezahlt werden müssen, Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk, Gebühren für Prüfungen oder für die Benutzung von Einrichtungen.

Im Jahr 2002 wurde das Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber reformiert. Darin wurde festgelegt, dass grundsätzlich auch ein Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudeinzeit bundesweit gebührenfrei sein soll. Ergänzend sollte die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Studienkontenmodellen durch die Bundesländer möglich sein. Gegen diese Reform des Hochschulrahmengesetzes klagten jedoch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht. Sie sahen in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes einen unzulässigen Eingriff des Bundesgesetzgebers in ihre eigene Ländergesetzgebungskompetenz im Kultusbereich. Dioe Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben den Klägern recht und erklärten das Verbot von Studiengebühren im HRG für nichtig, weil der Bundesgesetzgeber hierfür keine Gesetzgebungskompetenz habe und die der Länder verletzt habe.

Auch nach dieser eindeutigen gerichtlichen Entscheidung gibt es immer noch Pro- und Contra-Positionen im Hinblick auf die Studiengebühren.

Für die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Effizienzsteigerung im Bildungsbereich

  • Stärkung der Position der Studierenden

  • Qualitätssicherung von Forschung und Lehre

  • Ausrichtung der Angebote der Hochschulen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes

Gegen die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:

  • Verminderung der Chancengleichheit bei der Hochschulausbildung

  • Abnahme der Verantwortung des Staates für konkurrenzfähige Ausbildung

  • Uneffektiver Einsatz der Gebühren durch Hochschulen

Insgesamt betrachtet gibt es im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowohl Bundesländer, die Studiengebühren erheben als auch solche, die keine Studiengebühren erheben oder nur eingeschränkt.

Folgende Bundesländer verlangen keine Studiengebühren:

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Sachsen

  • Schleswig-Holstein

Folgende Bundesländer verlangen ausschließlich von Langzeitstudierenden Studiengebühren:

  • Bremen

  • Rheinland-Pfalz

  • Sachsen-Anhalt

  • Thüringen

Die Studiengebühren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland betragen im Rahmen der Regelstudienzeit ca. 300-500€ und in den Fällen sog. Langzeitstudierender auch darüber hinausgehende Gebühren.

Da es aber auch in Bezug auf die Studiengebühren Fälle gibt, die gegen die Zahlung von Studiengebühren sprechen, können sich Studierende in diesen Fällen

von den Studiengebühren befreien lassen. Dazu gehören z. B.:

  • Studierende mit Kind

  • Studierende Geschwister

  • Behinderung

  • Härtefälle

  • Urlaubssemester

  • Auslandssemester

  • Praktikum

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