218 Anwälte für Tierarzthaftung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Deutsch
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Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Tierarzthaftung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yvonne Deutsch gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Frau Deutsch hat mich in einer schwierigen und emotional sehr angespannten Lebenssituation mit hilfreichem und gut … (07.03.2024)
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Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
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Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierarzthaftung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Herrmann gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Ich fühlte mich in meinem Scheidungsverfahren von Frau Hermann wähend der gesamten Zeit optimal beraten. (02.09.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierarzthaftung

Fragen und Antworten

  • Tierarzthaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierarzthaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierarzthaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierarzthaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierarzthaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Rahmen der Tierarzthaftung muss der Tierarzt für Fehler einstehen, die er im Rahmen der Begutachtung oder Behandlung eines Tieres verursacht hat. Aus Haftungssicht kommt es zunächst nicht darauf an, ob es sich dabei um ein Haustier oder ein Nutztier handelt. Dies spielt an anderer Stelle eine Rolle, wenn es beispielsweise um die Bemessung von Schadensersatz geht. 

Der Behandlung in der Tierarztpraxis liegt ein Vertrag zugrunde, der keiner bestimmten Form bedarf und auch durch konkludentes, also schlüssiges Verhalten, zustande kommt. Welche Vertragsart konkret vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und wird von Juristen nicht einheitlich beantwortet. Bei einer Impfung kann davon ausgegangen werden, dass ein Behandlungserfolg erwartet wird und somit ein Werkvertrag anzunehmen ist. Bei einer Notoperation eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Hundes ist allerdings nicht immer klar, ob man eine vollständige Heilung erwarten darf. In letztem Fall würde ein Dienstvertrag vorliegen.

Je nach Vertragsart im konkreten Fall kann der Tiereigentümer bei einem Mangel Nachbesserung verlangen und den Tierarzt unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dazu auffordern. Kommt der Tierarzt dem nicht nach, muss er die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Veterinär tragen. Ist wegen des Pfusches des Tierarztes die Vertrauensgrundlage so gestört, dass dem Eigentümer des Tieres nicht mehr zugemutet werden kann, sein Tier von diesem Veterinär behandeln zu lassen, kann gleiches gelten.

Einem Tierarzt kann bereits beim Ankauf eines Tieres - bei der sogenannten Ankaufsuntersuchung - bei der Begutachtung ein Fehler unterlaufen. Ist dieser für einen Schaden ursächlich, löst das die Tierarzthaftung aus. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Tiereigentümer, wenn der sich auf die fehlerhafte Begutachtung beruft. In aller Regel wird dieser Nachweis nur über ein entsprechendes Sachverständigengutachten zu führen sein.

Bei der Behandlung eines Tieres kann ebenfalls eine Tierarzthaftung eintreten. In gewissem Sinn muss der Veterinär über Risiken der konkreten Behandlungsmaßnahmen aufklären, allerdings nicht so umfassend, wie das insbesondere in der Humanmedizin der Fall ist. Auch für einen Diagnosefehler muss er gegebenenfalls haften. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Tierarzt besteht, wenn er nicht die sicherste oder risikoärmste Behandlungsmethode wählt oder den Eingriff nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Lehre und Praxis durchführt (lat.: lege artis).

Weitere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tierarzthaftung können zum Beispiel beim Haftungsausschluss auftauchen. Ein auf das Tierrecht spezialisierter Anwalt kann beiden Seiten helfen, ob es nun um die vertragliche Absicherung des Tierarztes mit AGB oder Individualvertrag oder den Kunden geht, dessen Tier nicht fachgerecht behandelt wurde.

(WEL)

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