Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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15.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag …“ Weiterlesen
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12.05.2024 Rechtsanwalt Christian Keßler„… Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne bestand. Der BFH entschied jedoch, dass auch Arbeitnehmer einer selbständigen Mälzerei, die im Auftrag einer Brauerei tätig ist, Anspruch auf steuerbefreiten Haustrunk …“ Weiterlesen
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11.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… hat für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gravierende Konsequenzen. Ist eine Kündigung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgt, gilt das Arbeitsverhältnis als fortbestehend …“ Weiterlesen
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09.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… , kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist und der Arbeitnehmer verliert sofort seinen Arbeitsplatz . Tipps für Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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08.05.2024 Rechtsanwältin Sonja Laaser„Das Bezirksbühnenschiedsgericht Berlin gab unserem Mandanten Recht ( BSchG Berlin, Schiedsspruch 4/20 vom 26.04.2021 ), dass sein Arbeitsverhältnis als Produktionsleiter für Gastspielreisen …“ Weiterlesen
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07.05.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Ein weiterer Aspekt betrifft die Nutzung von KI zur Unterstützung oder Ersetzung von Entscheidungen im Arbeitsverhältnis, wie bei Einstellungen, Beförderungen oder Entlassungen. Solche Systeme können …“ Weiterlesen
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05.05.2024 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin. Viele Arbeitgeber haben eine falsche Vorstellung davon, mit welcher Begründung sie ein Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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05.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… das Arbeitsverhältnis beenden. Im schriftlichen Urteil, das meist einige Wochen nach der Verhandlung verschickt wird, muss der Richter das Urteil aus dem Kammertermin schriftlich ausführlich begründen. Derjenige …“ Weiterlesen
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03.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet und dem Arbeitnehmer gleichzeitig ein neues Arbeitsangebot unterbreitet. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, das Angebot innerhalb einer bestimmten …“ Weiterlesen
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03.05.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Wenn das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, kann nach § 9 KSchG das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden. Die Höhe …“ Weiterlesen
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02.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… keinen Anspruch auf eine Abfindung hat. Im Folgenden werden einige dieser Fälle näher erläutert: Kündigung während der Probezeit : In Deutschland können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während …“ Weiterlesen
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01.05.2024 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… im Kammertermin keine Einigung auf einen Vergleich gibt, entscheidet das Gericht in seinem Urteil, ob die Kündigung wirksam war (dann ist das Arbeitsverhältnis beendet) oder unwirksam war (dann muss …“ Weiterlesen
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01.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… endet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne weitere Zahlungen. Eine besondere Situation liegt vor, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber …“ Weiterlesen