Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

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Dr. Roland Giebenrath

deutscher Rechtsanwalt 
französischer Avocat

Die Entscheidungen der höchsten nationalen Gerichte in den einzelnen Staaten führen nicht immer zu einem gerechten Abschluss eines Falles. Um endlich Recht zu bekommen, können sich Betroffene an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Wie das geht, erkläre ich nachfolgend.


Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) gilt seit langem als Gerechtigkeitsmodell und letzte Instanz gegen staatliche Willkür. Gleichzeitig zeigen die kürzlich veröffentlichten EGMR-Statistiken für das Jahr 2023, dass eine große Anzahl von Anträgen (10.600) in der vorläufigen Phase abgelehnt wurde, weil sie nicht den inhaltlichen Anforderungen oder Fristen entsprachen. Und von den 38.260 geprüften Fällen wurde nur in einem Fünftel der Fälle (6.931) in der Sache entschieden, während die große Mehrheit für unzulässig erklärt oder von der Liste der Fälle gestrichen wurde. 

Da die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein lebendiger Organismus ist und sich die Rechtsprechung des EGMR ständig weiterentwickelt, kann das richtige Verständnis und die richtige Anwendung dazu beitragen, solche Probleme zu vermeiden.
Der EGMR ist befugt, sowohl Anträge von Vertragsstaaten der Konvention als auch Anträge von Einzelpersonen oder Beschwerden von juristischen Personen (z.B. Gesellschaften, Vereine etc.) und Nichtregierungsorganisationen zu prüfen.


Die Aufgaben des EGMR:

Nur das Verhalten eines Staates, der die Grundrechte und -freiheiten verletzt oder ihren Schutz nicht gewährleistet hat, kann angefochten werden. Der EGMR prüft keine Beschwerden gegen Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen und ist kein Gericht der "vierten Instanz".
Darüber hinaus kann der Gerichtshof einen Fall erst dann prüfen, wenn alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beträgt nur vier Monate ab der Zustellung der endgültigen Entscheidung der nationalen Gerichte in dem betreffenden Fall. Internationale Anwaltskanzleien für Menschenrechte können ihre Mandanten dabei unterstützen, Beschwerden korrekt und innerhalb der entsprechenden Fristen einzureichen.


Typische Fälle, mit denen sich der EGMR befasst

Obwohl es sich bei einem Großteil der beim EGMR anhängigen Fälle um Beschwerden von Einzelpersonen handelt, wenden sich auch immer mehr juristische Personen (oder ihre Dachverbände), die bspw. in ihren Eigentumsrechten verletzt wurden, an den EGMR. 

Einige der von uns bearbeiteten Fälle finden Sie hier.

Foto(s): Dr. Roland Giebenrath (Foto-Studio Vielsack)

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