Erschließungsbeitrag und Notarvertrag

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Öffentlich-rechtliche Erschließungsbeiträge und privatrechtliche Verträge, auch mit kommunalen Körperschaften, führen oft zu Konflikten. Privat abgeschlossene Vereinbarungen, die auf einen Verzicht dieser Beiträge abzielen, sind in der Regel nichtig, was bedeutet, dass Beiträge auch Jahre nach Abschluss eines Vertrages noch gefordert werden können. Die Rechtsprechung unterstützt nachträgliche Forderungen und erkennt keinen Schutz des Vertrauens an. Betroffene sollten daher genau prüfen, ob eine unzulässige Vereinbarung getroffen wurde und ob eine Beitragsforderung im konkreten Fall rechtmäßig ist. Dies kann verhindern, dass Jahre später noch unerwartete Beitragsbescheide oder Forderungen eingehen.

Die öffentlich-rechtlichen Erschließungsbeiträge kollidieren immer wieder mit privatrechtlichen bzw. teilweise auch mit öffentlich-rechtlichen Verträgen. Im Rahmen von Grundstückskäufen werden immer wieder Regelungen zu Erschließungsbeiträgen aufgenommen. Solche Vereinbarungen wirken allerdings nur zwischen den Parteien des Vertrages, nicht dagegen zwischen einem öffentlich-rechtlichen Träger und Privaten.

Nochmal schwieriger wird das Problem, wenn es sich um einen Kauf oder Tausch handelt zwischen der Gemeinde und privaten Grundstückseigentümern. Oftmals wird Land unter Wert gekauft/verkauft oder getauscht, teilweise auch mit Klauseln wie: "für ….Straße werden keine Erschließungsbeiträge erhoben".

Um es kurz zu machen: In der Regel sind Vereinbarungen, die offen oder verdeckt auf einen Beitragsverzicht hinzielen schlicht und einfach nichtig. Die Folge davon ist, dass Beiträge auch Jahre nach dem Vertrag noch verlangt werden könnten. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng, d. h. sie lässt auch jahrelang nach dem Vertrag abgeschlossene Maßnahmen durchaus zu und sieht keinen Vertrauenstatbestand.

Ist man von einem solchen Fall betroffen, muss die vertragliche Regelung genau geprüft werden, ob dien ungültige Ablösevereinbarung getroffen wurde, mit der Folge, dass der Vertrag nichtig ist. Sodann ist zu prüfen, ob eine Beitragserhebung – falls diese vorliegt – im konkreten Fall rechtmäßig ist. Solche Fälle bringen in der Regel recht viel Unverständnis mit sich, denn beide Seiten waren sich zu einem bestimmten Zeitpunkt einig, dass für einen bestimmten Fall keine Beiträge erhoben würden. Dennoch werden diese Notarverträge – teilweise von der Rechnungsprüfung – auch beanstandet und so kann nach Jahren bei einem vermeintlich abgeschlossenen Tatbestand, noch ein Beitragsbescheid kommen. In solchen Fällen sollte der gesamte Sachverhalt umfassend auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Foto(s): Janus Galka


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