Instagram Account gesperrt – Ein kleiner Ratgeber

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Instagram Account gelöscht - die Angst vor dem Verlust der Daten

Das eigene Facebook- oder Instagram-Konto hat für die meisten User einen besonders hohen Stellenwert. Viele nutzen das Konto, um mit alten Freunden in Kontakt zu bleiben und manche Bilder sind ausschließlich auf dem eigenen Facebook- oder Instagram-Konto gespeichert. Sobald die Follower-Gemeinschaft eine bestimmte Größe erreicht, kann mit dem Konto ein nicht unerheblicher monatlicher Betrag verdient werden. Hierfür ist es notwendig, dass regelmäßig neuer Content veröffentlicht wird.

Sollte das Instagram-Konto gesperrt werden, ist der Schock groß, gleichgültig, ob die Follower-Gemeinschaft besonders groß ist oder nicht.

Die Gründe für die Sperrung oder Löschung des Instagram-Accounts können vielseitig sein. 

  1. Die häufigste Ursache, für Kontosperrungen, sind Verstöße gegen die Community-Richtlinien. User erhalten für kleinere Verstöße grundsätzliche eine Abmahnung. Nur bei massiven Verstößen erfolgt eine direkte Sperrung bzw. Löschung des Kontos. 
  2. Ein weiterer Grund für die Sperrung kann darin liegen, dass das Konto des Users gehackt wurde.
  3. Es kommt auch immer wieder vor, dass Konten grundlos gesperrt werden

Sind User der Meinung, dass Facebook ihre Rechte einschränkt und die Sperre grundlos oder unverhältnismäßig erfolgte, sollten sie sich direkt an Facebook wenden und Ihr Anliegen schildern. 

Über Facebook kann Einspruch gegen die Sperrung bzw. Löschung erhoben werden.

Leider bleibt eine Rückmeldung oft aus und das Konto bleibt gesperrt. In diesem Fall sind User nicht schutzlos.

Voraussetzungslose Sperre des Instagram-Accounts ist unwirksam

Eine voraussetzungslose oder unverhältnismäßige Sperre des Kontos ist jedoch nicht möglich, denn Facebook darf sein „Hausrecht“ nicht willkürlich ausüben. Diese Ansicht hat das Landgericht München II in einem (noch nicht rechtskräftigen) Beschluss bestätigt und Facebook verboten, die Deaktivierung des Accounts aufrechtzuerhalten.


Update - BGH erklärt Löschregeln von Facebook für unwirksam


Der BGH hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt.  Nutzerkonten dürfen demnach nicht ohne Nachfragen vorübergehend gesperrt werden. Facebook muss nunmehr die betreffenden Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung der Beiträge und die beabsichtigte Kontensperrung informieren und die Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen. Hat Facebook dies versäumt, wie in den meisten Fällen, ist die Sperrung unwirksam und der Account ist zu entsperren. 


Für gesperrte Nutzer bedeutet dies, dass sie nunmehr noch größere Chancen auf Entsperrung haben.

Fazit:

Betroffene User sollten nicht in Panik verfallen, in den meisten Fällen kann die Entsperrung des Kontos erreicht werden. Besonders wichtig ist dabei, dass das Konto in den Zustand vor der Sperrung versetzt wird.

Zu den Möglichkeiten der Anfechtung der Kontosperrung berate ich Sie gerne.

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER

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