Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024: 2. Stufe seit Anfang März
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Seit November 2023 greifen die ersten Anpassungen im Aufenthaltsrecht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Seit Anfang März 2024 greifen nun weitere Regelungen, die die Einwanderung von Fachkräften erleichtern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Welche Veränderungen diese zweite Stufe mit sich bringt, und welche Vorteile das Gesetz für Arbeitgeber hat, erfahren Sie in diesem Beitrag. Seit November 2023: abgesenkte Gehaltsgrenzen, erweiterter Personenkreis, Anspruch auf AufenthaltserlaubnisDie ersten Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz traten bereits im November 2023 in Kraft. Neben der Absenkung der Gehaltsgrenze zum Erhalt der Blauen Karte EU waren beim Inkrafttreten der ersten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vor allem zwei Themen von Bedeutung: Einerseits wurde der Kreis der Personen, die die Blaue Karte erhalten können, deutlich erweitert. So können z. B. auch Akademiker, die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich ein Studium beendet haben, die Blaue Karte EU erhalten. Gleichzeitig wurde die Liste der sog. Engpassberufe deutlich erweitert. Bemerkenswert außerdem: IT-Spezialisten erhalten eine Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss, wenn sie über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. Andererseits erleichtert der neue Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis die Fachkräfteeinwanderung: Künftig besteht ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG) und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG), wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Last, but not least wurde die Beschränkung aufgehoben, dass man nur im erlernten Beruf in Deutschland arbeiten darf. Neuerungen ab März 2024Zum 01.03.2024 trat nun die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, bevor im Juni die letzte Stufe in Kraft treten wird. Wichtige neue allgemeine Aspekte ab März 2024 sind u. a.:
Welche Vorteile hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Arbeitgeber?Die Vorteile des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes liegen auf der Hand: Insgesamt werden mehr bereits qualifizierte Fachkräfte einwandern und hier arbeiten dürfen. Gleichzeitig können mehr Personen nach Deutschland kommen, um sich hier zu qualifizieren (Studium, Ausbildung, Weiterbildung etc.) und dann auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Hinzu kommt, dass viele Personen, die zeitlich begrenzt in Deutschland sind (z. B. für ein Studium oder für die Ausbildung), nun als nennenswerte Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen. |
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Ihr Christian Seidel
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