Der Frachtbrief als Beweissicherung beim Gütertransport
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Ein Frachtbrief hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen dient er als Beförderungsdokument, zum anderen der Beweissicherung. Bis zum Jahr 1998 war der Frachtbrief in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Inzwischen können auch andere Begleitpapiere wie beispielsweise ein Lieferschein, ein Bordero – ein Dokument bei Sammelladungen – oder eine Ladeliste verwendet werden. Trotzdem hat der Führer der Fracht, sprich der Transporteur, gemäß § 408 HGB (Handelsgesetzbuch) das Recht, vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefs zu verlangen. Aus dem gleichen Paragrafen geht auch hervor, dass drei originale Ausfertigungen vorgesehen sind:
„(2) Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden.“
Jeweils eine Ausfertigung erhalten der Frachtführer, der Absender sowie der Empfänger. Für innerdeutsche Transporte gilt das Handelsgesetzbuch als Rechtsgrundlage. Die Beförderung der Frachtgüter kann auf verschiedenen Verkehrswegen wie auf Schienen, auf dem Seeweg, zu Luft oder aus einer Kombination mehrerer Transportwege erfolgen.
Frachtbrief als Beförderungsdokument
Hier geht es um Angaben wie Beschaffenheit und Menge des Frachtgutes oder um die vereinbarten Regelungen zur Bezahlung. Auch der Versende- und Zielort des Frachtgutes, das befördert wird, sind darin angegeben. In diesem Beförderungsdokument werden meistens auch das Transportrisiko oder mögliche Schäden beim Verladen festgehalten, beispielsweise auch, ob sich das Frachtgut bei der Übernahme durch den Frachtführer in tadellosen Zustand befand u. Ä.
Frachtbrief Beweissicherung
Der Frachtbrief stellt einen speziellen Beförderungsvertrag über den Transport von Waren und Gütern dar. Wenn der Frachtbrief sowohl vom Absender als auch vom Frachtführer (Transporteur) unterschrieben wird, dann besitzt der Frachtbrief eine Beweisfunktion. Es wird nachgewiesen, dass zwischen dem Absender und dem Frachtführer ein Frachtvertrag – Beförderungsauftrag – zustande gekommen ist. In § 409 Handelsgesetzbuch (Beweiskraft des Frachtbriefs) heißt es:
„(1) Der von beiden Parteien unterzeichnete Frachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.“
Der Frachtvertrag ist gemäß der §§ 407 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) eine besondere Form des Werkvertrags. Zudem erfüllt er auch eine Quittungsfunktion, siehe § 368 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der CMR-Frachtbrief
Der CMR-Frachtbrief ist ein international anerkannter Standard-Frachtbrief im internationalen Straßengüterverkehr und kommt zum Einsatz, wenn Empfänger und/oder Absender in einem Land wohnen, das Mitglied des CMR-Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr aus dem Jahr 1956 ist. Er ist abgeleitet von der französischen Fassung „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“. Der CMR ist also die gesetzliche Grundlage für nahezu den gesamten grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Je nach Transportmittel beziehungsweise Beförderungsart gibt es jedoch verschiedene Gesetze für die Anforderungen an einen Frachtbrief. So regelt das CIM-Abkommen die Beförderungen bei internationalen Eisenbahntransporten. Bei internationalen Lufttransporten gelten die Bestimmungen des Warschauer Abkommens und der International Air Transport Association (IATA). Und im internationalen Straßengüterverkehr gilt das besagte CMR-Abkommen. Der CMR-Frachtbrief wird nicht in dreifacher, sondern in vierfacher Ausfertigung erstellt. Dabei weist jede Ausfertigung eine andere Farbe und Funktion auf.
Frachtbrief ausfüllen
Wie schon erwähnt, gibt es je nach Beförderungsart verschiedene Gesetze und Vorgaben für den Frachtbrief. Grundsätzliche Angaben in einem Frachtbrief sind:
- Versandart
- Datum und Ort der Ausstellung
- Name des Absenders
- Name des Empfängers
- Name des Frachtführers
- Art der Ware und der Verpackung
- Anzahl/Nummer der Frachtstücke
- Menge, Maß und Gewicht des Frachtgutes
- Anweisungen vom Absender
- detaillierte Angaben zu evtl. Gefahrgut
- Informationen zu Zoll- und Frachtkosten
- Angaben zur Zahlung und Rückerstattung
Digitaler Frachtbrief
Seit 2022 gibt es auch in Deutschland den elektronischen Frachtbrief. Der Frachtbrief in Papierform verursachte einen enormen Verwaltungsaufwand wie die Ausgabe der Frachtbriefe und das spätere Einsammeln derer mit Kontrolle. Danach erfolgte schließlich die Prüfung der Informationen und das Abheften der Papiere. Der Bundestag hat am 27. September 2021 unter anderem beschlossen:
„Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in Genf am 20. Februar 2008 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBI. 1961 II S. 1119, 1120; 1980 II S. 721, 733) betreffend den elektronischen Frachtbrief wird zugestimmt.“
*Quelle: Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2021 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2021)
Der digitale Frachtbrief bringt sehr viele Vorteile mit sich. Zeit, Arbeit und Kosten werden eingespart, der Güterverkehr wird effizienter, die Transparenz der Lieferkette sorgt für einen verbesserten Informationsfluss, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit steigt. Ein vollständiger digitaler Datenaustausch und gemeinsame einheitliche Kommunikationsstandards schaffen auch Vertrauen zwischen den Logistikunternehmen und den Behörden. Automatisierte Abläufe ermöglichen Transportunternehmen zum Beispiel die automatische Zollanmeldung. Auch von Echtzeitinformationen über den Status von Lieferungen profitieren sowohl das Logistikunternehmen als auch der Kunde.
Lkw-Frachtbrief
Findet der Transport ausschließlich innerhalb Deutschlands statt, handelt es sich hinsichtlich der Begleitpapiere um die vereinfachte Form, bei der beispielsweise auch ein Lieferschein ausreicht. Wie bereits erläutert, wird der CMR-Frachtbrief nur dann benötigt, wenn der Transport über die Landesgrenzen hinaus geht. Dieser kann auch digital mitgeführt werden.
Unterschied von Konnossement und Frachtbrief
Ein Konnossement ist ein Seefrachtbrief und wird ausschließlich im Seefrachtverkehr eingesetzt. Der Hauptunterschied zum allgemeinen Frachtbrief ist die Tatsache, dass das Konnossement ein Warenwertpapier ist und die Rechtsstellung des Empfängers bestimmt. Der Frachtbrief hingegen ist das Begleitpapier der Ware. Er ist ein Beförderungsdokument und ein Legitimationspapier. Das Konnossement aber hat bei dessen Übergabe für den Empfänger den gleichen Effekt wie die Übergabe der Ware selbst. Ein Konnossement kann als Wertpapier auch an Dritte verkauft, übergeben oder verpfändet werden. Dabei muss zwischen Namens-Konnossement – das sogenannte Rekta-Konnossement – und Order-Konnossement unterschieden werden. Das Namens-Konnossement wird nur zugunsten eines Empfängers – eines Namens – ausgestellt und ist nicht übertragbar. Das Order-Konnossement hingegen ist ein Wertpapier. Es kann durch Indossament – schriftliche Erklärung als Übereignungsvermerk, in der Regel auf der Rückseite eines Orderpapiers – übertragen werden.
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