Freispruch nach THC-Fahrt! Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unbedingt prüfen!

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Seit Einführung des neuen Cannabisgesetzes hat sich auch einiges geändert im Bereich der Fahrerlaubnis und des Führen eine Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

So gab es jetzt eine erste Entscheidung im Hinblick auf die geplante Anpassung des THC- Grenzwertes beim Autofahren.


In einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 11.04.2024 wurde ein Betroffener freigesprochen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, gemäß § 24a Abs. II, Abs. III StVG unter dem Einfluss von Cannabis mit einem Pkw gefahren zu sein. Eine Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml. Die Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hatte zuvor einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut für sicheres Fahren festgelegt, was als antizipiertes Sachverständigengutachten gewertet wurde. Das Gericht nahm dies zur Grundlage und entschied, dass der Betroffene aufgrund der unterschrittenen THC-Konzentration aus tatsächlichen Gründen freizusprechen sei. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

(AG Dortmund, Urt. v. 11.04.2024 – 729 OWi-251 Js 287/24-27/24)

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, doch lässt es die künftige Vorgehensweise der Gerichte erahnen. 

Es empfiehlt sich daher Strafbefehle und Bußgeldbescheide nicht ungeprüft hinzunehmen, sondern diese von einem Anwalt überprüfen zu lassen. 

Sollten Sie in einem ähnlichen Fall betroffen sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Strafverteidiger und Anwalt für Verkehrsrecht, Arbeits & Familienrecht (vsrechtsanwaelte.de)


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