KfW-Förderstopp: Klage- welche Fristen? Anwaltsinfo!

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Viele Bauherren überlegen angesichts des KfW-Förderstopps für das energieeffiziente Bauen rechtliche Schritte, weil viele nun nicht mehr die erwarteten günstigen KfW-Darlehen oder Tilgungszuschüsse erhalten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen darauf hin, dass das KfW-Förderprogramm für das energieeffiziente Bauen -die "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" teilweise ab dem 24.01. plötzlich eingestellt worden war und Antragsteller ihre Anträge nicht mehr hochladen konnten.

Hier sollten Betroffene vor allem prüfen, ob laufende Fristen eingehalten werden sollten/müssen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), Immobilienökonom (ebs) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten weist darauf hin, "dass wir Betroffenen geraten haben bzw. raten, die Anträge, die nicht mehr über das KfW-Portal gestellt werden konnten, umgehend per Einschreiben mit Rückschein an die KfW zu übersenden."

Gleichzeitig sollten Betroffene prüfen lassen, ob nicht weitere Anträge wie z.B. auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" sinnvoll oder notwendig sind, wonach jemandem z.B. gem. § 32 VwVfG, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ihm auf Antrag Widereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.

Da für derartige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sofern sie erforderlich sein sollten, teilweise kurze Fristen gelten, bei denen immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, ab wann sie zu laufen beginnen, sollten betroffene Bauherren nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend rechtliche Hilfe aufsuchen, um eventuell laufende Fristen zu überprüfen und ihre Rechte ausreichend zu wahren, hier könnten z.B. Auszahlungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Amtshaftungsansprüche wegen des KfW-Förderstopps geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten für einen Rechtsstreit und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Betroffenen. 

Betroffene Bauherren und Unternehmen, die vom KfW-Förderstopp für das effiziente Bauen betroffen sind, können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, im Wirtschafts-, Immobilien- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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