Schwerbehindertenvertretung: Vertrauensperson und Interessenvertretung
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Menschen mit Behinderung haben als Arbeitnehmer besondere Bedürfnisse und Anforderungen an ihre Dienststelle. Damit diese durchgesetzt und eingehalten werden, steht ihnen eine Schwerbehindertenvertretung zur Seite. Sie nimmt im Betrieb mit schwerbehinderten Arbeitnehmern eine besondere Stellung ein. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Position mit sich bringt und wer sich wann als Schwerbehindertenvertretung wählen lassen kann.
Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung?
In einem Betrieb oder in einer Dienststelle mit mehr als fünf schwerbehinderten Beschäftigten, gilt ein Rechtsanspruch auf eine Schwerbehindertenvertretung. Sie vertritt ihre Interessen und steht den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus hilft sie bei der Antragstellung der erforderlichen Maßnahmen.
Die zentrale Norm, die die Rechte und Pflichten gesetzlich festlegt, ist § 178 Sozialgesetzbuch SGB IX. Demgemäß müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich in allen Angelegenheiten beteiligen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte einzeln oder gemeinsam besonders betreffen. Die Unterrichtung muss unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – und umfassend erfolgen, sobald der Arbeitgeber einen Entscheidungswillen gebildet hat. Unterlässt er dies, muss die Entscheidung ausgesetzt und nach sieben Tagen nachgeholt werden.
Hinweis: Werden Schwerbehindertenrechte verletzt, kann das ein Indiz für Diskriminierung des dadurch benachteiligten Arbeitnehmers sein. Dies kann wiederum insbesondere Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz begründen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist von Anfang bis Ende dabei
Bei Einstellung schwerbehinderter Menschen hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus nimmt sie an Bewerbungsgesprächen beziehungsweise Vorstellungsgesprächen teil, um bereits dort auf die berechtigten Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers eingehen zu können. Weiter ist sie auch bei Versetzungen, Abmahnungen und bei jeder Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer hinzuzuziehen.
Hat der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, ist es ratsam, noch vor der Antragstellung beim Integrationsamt und zeitgleich mit der Anhörung des Betriebsrates die Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren, auch wenn eine Kündigung ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam ist, wie vom Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) festgestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Kündigung als Folge bei Fehlern innerhalb des Kündigungsprozesses gilt – mit Ausnahmen – seit 30.12.2016. Möchte der Arbeitnehmer stattdessen einen Aufhebungsvertrag abschließen, ist keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Schwerbehindertenvertretung ist zugleich Vertrauensperson und Berater
In ihrer beratenden Funktion nimmt die Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen von Mitarbeitervertretungen und Ausschüssen teil. Dazu zählen Betriebsratssitzungen genauso wie Personalratssitzungen. Wird der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme verwehrt, werden die Interessen beeinträchtigt. Folglich werden die Beschlüsse auf Antrag bei erheblicher Beeinträchtigung von Interessen schwerbehinderter Menschen ausgesetzt.
Pro Kalenderjahr haben Schwerbehindertenvertretungen Anspruch darauf, eine Versammlung schwerbehinderter Menschen abzuhalten. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeit kommt der Schwerbehindertenvertretung das Recht zu, weisungsfrei zu handeln. Das bedeutet, für arbeitsrechtliche Schritte im Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss sie sich keine Erlaubnis beim Arbeitgeber holen.
Die Ausübung der Tätigkeit darf keine Benachteiligung der beruflichen Entwicklung bedeuten. Sowohl bei der Schwerbehindertenvertretungstätigkeit als auch bei der regulären Mitarbeitertätigkeit gilt der Schutz vor Benachteiligung und Behinderung. Die Erledigung der Tätigkeit ist während der Arbeitszeit zu leisten. Wird sie außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erforderlich – zur Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter in einer anderen Schicht –, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Freistellung während der Arbeitszeit. Für den Zeitraum besteht keine Arbeitspflicht, aber Lohnanspruch. Auf eine zusätzliche Vergütung müssen Schwerbehindertenvertretungen genauso verzichten wie auf ein eigenes Büro.
Besonderer Fall: Beschäftigt ein Betrieb oder eine Dienststelle mehr als 100 schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Wunsch vollständig von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Die Mitteilungspflicht an den unmittelbaren Vorgesetzten entfällt.
Schwerbehindertenvertretung: Besondere Position mit Sonderkündigungsschutz
Der Schwerbehindertenvertretung kommt wie dem Betriebs- und Personalrat ein Sonderkündigungsschutz zu. Während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Amtszeitende darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zulässig.
Welche Pflichten hat eine Schwerbehindertenvertretung?
Der Schwerbehindertenvertretung sind zentrale Aufgaben innerhalb ihrer Tätigkeit zugewiesen. Dazu zählt zunächst die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Dienststelle. Gleichzeitig überwacht die Schwerbehindertenvertretung die geltenden Regeln zugunsten schwerbehinderter Menschen. Sie hilft auch bei der Beantragung Schwerbehinderten dienender Maßnahmen, insbesondere in Form von staatlichen Hilfen. Zu den staatlichen Leistungen zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kindergeld.
Die Schwerbehindertenvertretung fungiert zugleich als Ansprechperson und Beschwerdestelle für schwerbehinderte Menschen. Für Fragen, Sorgen und andere besondere Anliegen sollte sie immer ein offenes Ohr haben. Mit Blick auf die Schwerbehinderung zählt es zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung, beim Ausfüllen relevanter Anträge zu helfen. Darunter fällt beispielsweise die Feststellung des Grades der Behinderung.
Wer darf Schwerbehindertenvertreter werden?
Als Schwerbehindertenvertretung können sich alle Mitarbeiter aufstellen lassen, mit den gleichen Voraussetzungen wie für eine Tätigkeit als Betriebsrat. Sie müssen volljährig und nicht nur vorübergehend beschäftigt sein, wobei die Stellung im Betrieb keine Rolle spielt. Daneben wird eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorgeschrieben, wobei für den öffentlichen Dienst andere Regelungen gelten. Die wählbare Person muss selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein, um Schwerbehindertenvertretung zu werden. Die Anzahl der Schwerbehindertenvertretung ist auf eine Person begrenzt.
Wann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen, wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte arbeiten. Diese dürfen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.
Die Wahlen sind alle vier Jahre abzuhalten und finden zwischen dem 01.10. und 30.11 statt. Daneben sind aber auch außerordentliche Wahlen möglich, wenn
der Betrieb zum ersten Mal eine noch nicht vorhandene Schwerbehindertenvertretung wählt.
die Wahl angefochten wurde.
die Schwerbehindertenvertretung vorzeitig aus dem Amt ausscheidet – durch Abwahl, Rücktritt etc. – und kein Stellvertreter nachrückt.
Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung findet als Personenwahl statt. Sie ist geheim, unmittelbar und durch Mehrheitswahl gekennzeichnet. Das bedeutet, der mit den meisten Stimmen gewinnt. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen nach § 2 SGB IX gleichgestellte Mitarbeiter eines Betriebes oder einer Dienststelle.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehindertenvertretung
Wer darf nicht zur Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Nicht wählbar sind Beschäftigte, die sich auch nicht in den Betriebsrat wählen lassen können. Dazu zählen Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte und Handelsvertreter, aber auch Menschen, die aus karitativen oder religiösen Zwecken zur Eingliederung beschäftigt werden. Ebenso zählen Leiharbeiter, Freiwillige im Jugend- und Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit zu den Personen, die ihre Wählbarkeit verlieren.
Wann erlischt das Amt als Schwerbehindertenvertretung?
Es ist möglich, dass das Amt vorzeitig – also im Sinne des § 177 Abs. 7 S. 3 SGB vor Ablauf von vier Jahren – erlischt, wenn
das Amt niedergelegt wird (formlos).
die Schwerbehindertenvertretung aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet.
die Wählbarkeit verloren geht.
Welche Kernaufgaben muss die Schwerbehindertenvertretung erfüllen?
Als gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter haben Schwerbehindertenvertreter folgende Aufgaben:
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsalltag im Betrieb oder in der Dienststelle
Vertretung der Interessen
Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge oder Vereinbarungen und deren Erfüllung durch den Arbeitgeber
Weiter fungiert die Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson, die Gesprächsmöglichkeiten anbietet und bei Schwierigkeiten ihre Kenntnisse nutzt, um die Interessen und Bedürfnisse schwerbehinderter und gleichgestellten Arbeitnehmer zu fördern.
(THO)
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Rechtstipps zu "Schwerbehindertenvertretung"
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29.05.2024 Rechtsanwalt Lutz Thiele„… dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, wie das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann (§ 167 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Nach der bisherigen Rechtsprechung …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees„… gegenüber der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat kündigen kann. Eine Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne die Zustimmung des Integrationsamtes ist grundsätzlich unwirksam …“ Weiterlesen
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07.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.„Die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ist ein wesentliches Ziel der Sozialpolitik in Deutschland. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Schwerbehindertenvertretungen …“ Weiterlesen
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07.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… der Schwerbehindertenvertretung : Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber zudem die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung informieren und beteiligen. Behördliche Zustimmung …“ Weiterlesen
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25.04.2024 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Haltung mitunter nur allzu gern aussprechen würde. Weitere geschützte Funktionen sind: der Gewässerschutzbeauftragte, bestimmte Sicherheitsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung, der Wahlvorstand …“ Weiterlesen
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26.03.2024 Rechtsanwalt Klaus Uhl„… Kündigungsregelungen gelten. Erst nach diesem Zeitraum ist für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Anhörung der Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen
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25.03.2024 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… im Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung bzw. nur auf Wunsch des Arbeitnehmers Die Benennung einer Straftaten hat in einem Arbeitszeugnis ebenfalls nichts verloren. Es sei denn …“ Weiterlesen
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23.02.2024 Rechtsanwalt Klaus Uhl„… , die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt sowie weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der Umfang der Beteiligung hängt von den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen des betroffenen …“ Weiterlesen
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11.02.2024 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Verfahren einen beachtlichen Fehler darstellt. Dabei ist die Beteiligung nicht von Amts wegen zu gewähren, sondern auf Antrag. Ein förmlicher Antrag ist jedoch …“ Weiterlesen
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22.11.2023 Rechtsanwalt Klaus-Georg Weigand„… oder gleichgestellt? Existiert eine Schwerbehindertenvertretung? Sind Sie zu Unterhaltszahlungen, z.B. an Kinder, Ehefrau, Eltern, verpflichtet? An welchem Tag (genaues Datum) haben …“ Weiterlesen
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19.10.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… auch, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt: Liegt beispielsweise eine Schwangerschaft vor, oder ist der Arbeitnehmer im Betriebsrat, in der Schwerbehindertenvertretung, ist er Datenschutzbeauftragter …“ Weiterlesen
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18.10.2023 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… wirksam ist: Betriebsratsanhörung, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Das gilt ebenfalls für Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern. Hinzuziehung der Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen
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17.10.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin. Die Schwerbehindertenvertretung muss bei der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ordnungsgemäß …“ Weiterlesen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Was versteht man darunter & wie läuft der Prozess ab?17.10.2023 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… , klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung …“ Weiterlesen
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16.10.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Vertrauens zu riskieren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck: Ein Arbeitnehmer ist als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung zu einem Fortbildungsseminar gereist. Dorthin fuhr …“ Weiterlesen
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22.08.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… bedarf es bei ihnen der Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGM IX). Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen, muss auch diese in den Kündigungsprozess einbezogen werden …“ Weiterlesen
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08.08.2023 Rechtsanwältin Anja Schmidt-Bohm„… , die Ihr Arbeitsverhältnis retten oder Ihnen eine solide Abfindung ermöglichen können. Welche Rolle spielt die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung? Der Arbeitgeber ist verpflichtet …“ Weiterlesen
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21.06.2023 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, ebenso kann das Integrationsamt beteiligt werden. Will ein Arbeitgeber wegen langfristig hoher Fehlzeiten einen Arbeitnehmer krankheitsbedingt kündigen …“ Weiterlesen
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09.08.2023 Rechtsanwältin Julia Wagner„… Entwicklung gehen soll. Ein Anspruch darauf, Kollegen, Vorgesetzte oder die Schwerbehindertenvertretung mitzunehmen, besteht nicht. Mein Tipp: Erscheinen Sie dennoch nie alleine zum Personalgespräch …“ Weiterlesen
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11.05.2023 Rechtsanwalt Manuel Krätschmer„… , wenn kein Zusammenhang zur Schwerbehinderung besteht. Auch muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung anhören, soweit eine solche besteht. Dieser besondere Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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28.01.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… . In demselben Gespräch hörte die Beklagte den Kläger zum Vorwurf des dringenden Verdachts eines Arbeitszeitbetruges an. Nach Anhörung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei der Beklagten …“ Weiterlesen
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24.01.2023 Rechtsanwalt Klaus Uhl„… eines schwerbehinderten Menschen nicht nur das Integrationsamt vorab der Kündigung zustimmen. Auch muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden, sollte eine solche vorhanden sein. Welche Möglichkeit …“ Weiterlesen
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16.11.2022 Rechtsanwalt Dr. Thomas Koeppen„… /Anspruch des Konzernbetriebsrats auf vorübergehende Einstellung der Nutzung bei Feststellung von Verstößen] 8. Beteiligung der Mitarbeitenden, des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen