Tauracapital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Internethandelsplattform Tauracapital werden unter der Domain tauracapital.com über deren Homepage verschiedenste Handelsgeschäfte angeboten.

So könnten Anleger u. a. mit Währungspaaren (Forex) und mit Kryptowährungen handeln. Auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) wird angeboten.

Laut dem Internetauftritt hat die Firma Tauracapital in England unter folgender Adresse eine Niederlassung: Birmingham, West Midlands, B3 3NH, United Kingdom.

Im vorliegenden Fall können wir aus mehreren Gründen Anlegern nur davon abraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Tauracapital zu tätigen.

Zum einen wird im Rahmen des Internetauftritts eine amerikanische Telefonnummer: 0014388036501 benannt, unter der die Firma Tauracapital erreichbar sein soll. Dies steht im Widerspruch dazu, dass die Firma Tauracapital in England eine Niederlassung betreiben will. Eine englische Telefonnummer wird nicht angegeben.

Zum anderen wird auch keine Betreibergesellschaft, die hinter der Firma Tauracapital stehen müsste, benannt. Darüber hinaus fehlt ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Tauracapital sind.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform Tauracapital spricht auch, dass mittlerweile die kanadische Finanzmarktaufsicht (Ontario Securities Commission) am 19.04.2024 vor der Firma Tauracapital warnte.

Führt man Recherchen dazu durch, ob die Firma Tauracapital unter der angegebenen Adresse in Birmingham ihren Sitz hat, dann findet sich ebenfalls kein Hinweis darauf. Es kann folglich nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma Tauracapital mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt.

Schließlich verfügt die Firma Tauracapital auch in Deutschland über keine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma Tauracapital handelt deshalb, soweit sie in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Bei einem entsprechenden Verstoß handelt es sich auch um kein Bagatelldelikt.

Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert handeln, können nach deutschem Recht gemäß § 54 KWG sogar zu Freiheitstrafen verurteilt werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Tauracapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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