Was ist eine Auflage im Erbrecht?

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Im Erbrecht (§ 1940 BGB) bedeutet eine Auflage, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, mittels eines Testaments oder Erbvertrags in seiner letztwilligen Verfügung Anordnungen zu treffen, denenzufolge die Erben oder die durch ein Vermächtnis Begünstigten mit einem bestimmten Tun oder Lassen belastet (beschwert) werden. Andernfalls können ihnen auch Vermögensgegenstände aus der Erbmasse vorenthalten werden. Die Durchsetzung derartiger Auflagen kann der Erbe selbst verlangen, aber auch Miterben oder Personen können in der Regel auf die Durchsetzung bestehen, welche ohne die Beachtung der Auflagen einen Vorteil gehabt hätten, weil sie ansonsten beispielsweise erbberechtigt geworden wären.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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