Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht
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Die einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügungen sind im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht ein häufig genutztes Mittel, um bei drohenden Rechtsverletzungen schnelle Abhilfe zu schaffen. Sie folgen oft umgehend auf das Verstreichen der in einer Abmahnung gsetzten Frist. Der Verfügungsgegner hat jedoch die Möglichkeit, gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsfrist und -form
Der Widerspruch muss schriftlich beim Gericht eingelegt werden, das die einstweilige Verfügung erlassen hat. Für den Widerspruch gibt es keine Frist. Beachten Sie jedoch, dass der Antragsteller zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung ein sogenanntes Abschlusschreiben versenden kann, was unnötige und meist hohe Kosten verursacht.
Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch
Der Widerspruch kann sich sowohl gegen den Verfügungsgrund als auch gegen den Verfügungsanspruch richten.
- Verfügungsgrund: Der Verfügungsgrund ist die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung. Erforderlich ist ein drohender Schaden, der durch die einstweilige Verfügung verhindert werden soll.
- Verfügungsanspruch: Der Verfügungsanspruch ist der Anspruch, den der Antragsteller in der Hauptsache geltend macht. Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht kann dies beispielsweise ein Unterlassungsanspruch sein.
Begründung des Widerspruchs
Der Widerspruch sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Bezeichnung des Gerichts und des Aktenzeichens
- Erklärung des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung
- Begründung des Widerspruchs, z. B. fehlender Verfügungsgrund oder Verfügungsanspruch
- Glaubhaftmachungsmittel, z. B. eidesstattliche Versicherungen, Sachverständigengutachten
- Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung
Gerichtliches Verfahren
Nach Einlegung des Widerspruchs wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. In dieser Verhandlung wird das Gericht über den Widerspruch entscheiden.
Erfolgsaussichten des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung
Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen eine einstweilige Verfügung hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Fazit
Der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist ein wichtiges Rechtsmittel, um sich gegen unberechtigte Verfügungen zu wehren. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Es ist daher ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Besonderheiten im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht
Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Designrecht gibt es einige Besonderheiten beim Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.
- Wettbewerbsrecht: Im Lauterkeitsrecht kann der Widerspruch auch darauf gestützt werden, dass die einstweilige Verfügung gegen das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung verstößt und sich der Antragsteller rechtsmissbräuchlich verhält.
- Markenrecht: Im Markenrecht kann der Widerspruch auch darauf gestützt werden, dass die einstweilige Verfügung die Verwechslungsgefahr nicht ausreichend berücksichtigt und zu Unrecht von einer Markenrechtsverletzung ausgeht.
- Designrecht: Im Designrecht kann der Widerspruch auch darauf gestützt werden, dass die einstweilige Verfügung die Schutzvoraussetzungen des Designs nicht ausreichend berücksichtigt. Er kann insbesondere auf die fehlende Neuheit des Geschmacksmusters gestützt werden.
Zusammenfassend
Der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist ein komplexes Rechtsmittel. Es ist daher ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der über Erfahrung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Designrecht verfügt.
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