- Fachanwältin für Familienrecht
- Opferhilfe
Über mich
Frau Twistel ist seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwältin tätig und aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und vielfältigen Praxiserfahrung dazu befugt, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.
Familienrecht
Dass eine Trennung oder Scheidung oftmals mit Streitigkeiten verbunden ist, liegt daran, dass in den allermeisten Fällen auch große Emotionen damit verbunden sind. Dennoch müssen wichtige Regelungen des (einstmalig) gemeinsamen Lebens getroffen werden: Wer darf in der zuvor gemeinsam bewohnten Wohnung wohnen bleiben? Streben Sie ein gemeinsames oder das alleinige Sorgerecht an? Haben Sie Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt oder sind Sie selbst unterhaltspflichtig? Und wie viel Kinderunterhalt steht Ihnen eigentlich zu? Wenden Sie sich zur Beantwortung all dieser Fragen an Rechtsanwältin Twistel! Sie behält auch in komplizierten Situation den Überblick und kann Sie somit in dieser persönlichen Situation zumindest ein Stück weit entlasten. Sie führt mit Ihnen zusammen auch die Vermögensauseinandersetzung durch und klärt Sie über Ihre Rechte bezüglich des Umgangsrechts und Aufenthaltsbestimmungsrechts auf. Wenn möglich, setzt Frau Twistel für Sie und Ihren ehemaligen Partner Scheidungsfolgenvereinbarungen auf, in denen die Regelungen dieser Aspekte von ihr festgehalten und somit nicht vor Gericht entschieden werden.
Gerne informiert Sie die Fachanwältin für Familienrecht auch über rechtliche Aspekte einer sogenannten Patchworkfamilie, berät Sie rund um die Vaterschaft und befasst sich auch mit Anliegen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffend.
Opferhilfe
Als Opfer einer Straftat fühlt man sich häufig machtlos, insbesondere dann, wenn es sich um ein Gewaltverbrechen oder Sexualverbrechen handelt. Als langjährig erfahrene Opferanwältin weiß Frau Twistel, wie schwierig es für Sie ist, das Erlebte zu schildern und sich wieder mit der Tat konfrontiert zu sehen. Daher wird sie einfühlsam aber doch professionell mit Ihnen zwar alles Notwendige besprechen, Ihnen dabei jedoch auch die Zeit und den Freiraum lassen, den Sie benötigen. Egal, ob Sie Frau Twistel wegen häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Nötigung oder Vergewaltigung aufsuchen, sie wird sich für Ihre Rechte gemäß dem Opferentschädigungsgesetz starkmachen. Selbstverständlich wird sie jedoch vor allem Ihre Wünsche berücksichtigen. Sollten Sie daher vermeiden wollen, dem Täter erneut vor Gericht zu begegnen, wird Rechtsanwältin Twistel Ihre Entschädigungsansprüche im Zuge eines Adhäsionsverfahrens geltend machen. Ansonsten steht einer Nebenklage nichts im Wege – selbstverständlich wird hierbei auch die Möglichkeit des Zeugenschutzes in Betracht gezogen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzleiräumlichkeiten von Frau Twistel befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt Gütersloh.
Die Buslinie 216 fährt vom Hauptbahnhof Gütersloh direkt in die Moltkestraße.
Vielfältige Parkmöglichkeiten stehen Ihnen entlang der Moltkestraße zur Verfügung.
Sprachen
- Deutsch
Kontaktdaten von Maren Twistel
Moltkestraße 19, 33330 Gütersloh
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