871 Anwälte für Einkommensteuer | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Kanzlei Gunther Freiherr von Mirbach, Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf 6760.906560764 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Pferderecht
Im Bereich Einkommensteuer bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
(29.07.2022) Nette, kompetente und zielführende Beratung und Vertretung.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Einkommensteuer
aus 16 Bewertungen Wir haben Herr Zons Hilfe bei einem internationalen Handelsfall in Anspruch genommen. Seine Beratung war freundlich, … (29.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Michel
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Michel, Kaiserstraße 84-86, 66386 Sankt Ingbert 6772.768876961 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Michel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Einkommensteuer
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter bietet im Bereich Einkommensteuer Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Jörg Rapp
Rechtsanwalt und Mediator Jörg Rapp
Ullmann & Rapp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Von-der-Tann-Straße 41, 86159 Augsburg 7063.7649511661 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einkommensteuer hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Mediator Jörg Rapp
(02.11.2021) Empfehlung unsererseits aufgrund punktgenauer Beratung mit viel Erfahrung für mögliche nächste Schritte unter …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Kanzlei Andrea Kreitmaier-Kallert, Hauptstr. 4, 90592 Schwarzenbruck 7027.5154227048 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Einkommensteuer
(18.11.2020) Hat eine hervorragende Abfindungsvereinbarung für mich ausgehandelt. Kennt sich sich mit den speziellen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Conrad
Kanzlei Angela Conrad, Dörpfeldstr. 34, 12489 Berlin 6987.8825854457 km
Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Conrad im Bereich Einkommensteuer bietet Beratung und Vertretung
(04.06.2021) Top vorbereitet, gute Gesprächsführung, genaue Nachfragen. Wenn ich mich mal verzettelt habe, hat Frau Conrad mich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einkommensteuer

Fragen und Antworten

  • Einkommensteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einkommensteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einkommensteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einkommensteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einkommensteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Einkommensteuer ist als vielleicht wichtigste Steuer im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dabei gilt das Welteinkommensprinzip, wonach diese Personen grundsätzlich auch im Ausland erzieltes Einkommen nach deutschem Einkommensteuerrecht versteuern müssen. Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten können als Vertrag nach Völkerrecht jedoch eine abweichende Besteuerung regeln.

Einkunftsarten nach dem Einkommensteuergesetz

Der Einkommensteuer unterfallen grundsätzlich nur Gewinne bzw. Überschüsse aus den im EStG festgelegten Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte nach § 22 EStG

Nettoprinzip: Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte

Einkommensteuer wird nach dem Nettoprinzip erhoben, das heißt besteuert werden nicht alle Einnahmen, sondern Gewinn bei den ersten drei Einkunftsarten (Landwirtschaft, Gewerbe und Freiberufler) und Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den anderen Einkunftsarten.

Der Gewinn ergibt sich regelmäßig aus der Bilanz, wobei kleinere Unterschiede zwischen der Bilanz nach Handelsrecht und der Bilanz nach Steuerrecht bestehen können. Wer als Kleinunternehmer oder Existenzgründer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, kann den Gewinn ohne Bilanz nach § 4 Abs. 3 EStG feststellen. Gewinn ist danach der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Weitere Abzüge und Festsetzung

Außerdem können noch Entlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer feststeht.

Die Einkommensteuer wird regelmäßig nach der vom Steuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung festgesetzt. Ohne Steuererklärung kann die Behörde eine Steuerschätzung vornehmen. Der entsprechende Steuerbescheid zur Einkommensteuer kommt vom örtlich zuständigen Finanzamt.

(ADS)

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