3.874 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
Kanzlei Pickert und Hoffmann, Moltkestr. 74, 53173 Bonn 6700.9278590816 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
aus 25 Bewertungen Frau Hoffmann ist sehr kompetent und erfahren auf ihrem Gebiet. Ich fühlte mich sehr gut beraten und kann sie nur … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
v. Tunkl & Partner Rechtsanwalt - Steuerberater, Theaterplatz 11, 53177 Bonn 6700.5025456084 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 25 Bewertungen Schnelle Terminzusage,sehr freundliche und kompetente Beratung. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fellinger
Rechtsanwalt Thomas Fellinger
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fellinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
(02.01.2024) Fellinger hat mich 2022 zu einem arbeitsrechtlichem Streit mit meinem Arbeitgeber bzw. Ex-Arbeitgeber beraten, seine …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
Profil-Bild Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein
sehr gut
Mediationskanzlei Monika Kirstein, Egerlandweg 2, 74653 Künzelsau 6934.526919595 km
Recht ist wichtig. Ziele auch.
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein
aus 19 Bewertungen Ich habe Frau Kirstein von einer Bekannten empfohlen bekommen und bin wirklich dankbar dafür. Für mich war es wichtig … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Dr. Rauscher & Partner, Ludwig-Eckert-Str. 10, 93049 Regensburg 7099.2113663227 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
(16.07.2020) Sehr kompetent insbesondere für uns weil wir nicht vor Ort sind
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Kanzlei Hering & Hermann, Nägelsbachstr. 25a, 91052 Erlangen 6999.2328010733 km
Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
(23.04.2024) Ich hatte zwei Rechtsfragen zu klären, für die ich bei Frau Kronenberg umfassende und zielführende Rueckmeldungen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
sehr gut
Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
Pilar Sagués Espuny | Advocat – Abogado, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.0735957738 km
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbengemeinschaft
aus 30 Bewertungen Frau Espuny hat mir nach dem plötzlichen meiner Mutter und in der Folge für mich zunächst ausweglos erscheinenden … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Eibeck
Rechtsanwalt Gregor Eibeck
Kanzlei Gregor Eibeck, Markt 16, 09648 Mittweida 7038.8964069804 km
Anwaltskanzlei Eibeck - Ihre Kanzlei in Mittweida
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Eibeck im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Rundum zufrieden. Die Terminvergabe erfolgte unkompliziert und bis zum Termin ist auch nur wenig Zeit vergangen. Die … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Michaelsen
sehr gut
Kanzlei Kirsten Michaelsen, Raboisen 16, 20095 Hamburg 6720.3127665665 km
Über 10 Jahre Anwaltserfahrung zu Ihrem Nutzen im Familien, Vorsorge- und Betreuungsrecht. Streitverfahren und/oder Beratung sowie Vertretung oder Mediation.
Familienrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Michaelsen
aus 16 Bewertungen Sehr kompetente und auf meine individuelle Belange abgestimmte und umfassende Beratung. Nochmals vielen Dank für die … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Laif Schradick
sehr gut
Rechtsanwalt Laif Schradick
Anwaltskanzlei Schradick, Eschenweg 1 C, 21379 Scharnebeck 6763.4712051921 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Laif Schradick gerne zur Verfügung
aus 167 Bewertungen Verfahren eingestellt. Was will man mehr? Vielen Dank! (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Pahl
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Pahl
Rechtsanwälte Brugger & Partner mbB, Ernst-Lehmann-Str. 26, 88045 Friedrichshafen 7013.320258944 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Pahl ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
aus 34 Bewertungen Die Beratung von Herrn Pahl war sehr kompetent und hilfreich für uns . Vielen Dank (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Kanzlei Wilfried Mertes, Alter Markt 3, 19370 Parchim 6833.9119662038 km
Always look on the bright side of life
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wilfried Mertes gerne zur Verfügung
(06.06.2024) 5 Stern gleich sehr gut? Nett und zuvorkommend, hat die Sachlage sofort erfasst und mich gut beraten
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Siebel
Rechtsanwalt Christian Siebel
Rechtsanwälte Nina Siebel und Christian Siebel GbR, Dachsweg 3, 27628 Hagen im Bremischen 6652.1185724682 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Siebel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Schirra
Kanzlei Josef Schirra, Trierer Str. 3, 66822 Lebach 6752.4707629456 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Josef Schirra
(15.03.2024) Sehr kompetenter Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
sehr gut
Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, An der Helling 32, 55252 Wiesbaden 6805.0121122207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwaltskanzlei Jörn-Matthias Lehmann, Sandower Str. 45, 03046 Cottbus 7073.4027260504 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 18 Bewertungen Wir haben wegen einer für uns fraglichen Erbsache bei Herrn RA Jörn-Matthias Lehmann vorgesprochen. Er hat uns den … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter
Marc Walter, Rechtsanwalt & Mediator, Rheinallee 3A, 55116 Mainz 6806.0509159146 km
Es gibt genügend Rechtsanwälte, die sich gerne streiten, gerne ihre Gebühren maximieren und dafür bereit sind, das sprichwörtliche Öl ins Feuer zu gießen. Ich gehöre nicht dazu!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 92 Bewertungen Ich habe Herrn Walter durch Zufall auf google.de gefunden. Ich war auf der Suche nach einem Anwalt, der meine Ex Frau … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Sabie
Kanzlei Sonja Sabie, Käthe-Schlechter-Str. 25, 51109 Köln 6681.728495687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Sabie ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
aus 7 Bewertungen Vielen Dank Frau Sabie (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Roth & Ulbrich Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 67677 Enkenbach-Alsenborn 6810.9330658755 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sportrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ulbrich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
(28.03.2023) Sehr freundliche und vor allem kompetente Beratung/Vertretung durch Herrn Ulbrich. Kann ich zu 100% weiterempfehlen. …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Adelheidstr. 82, 65185 Wiesbaden 6800.152213545 km
Dare to be honest and fear no labor - Wage es ehrlich zu sein und fürchte keine Arbeit Robert Burns, schottischer Dichter
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter W. Vollmer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
aus 11 Bewertungen Es war ein sehr sachliches, beratendes Gespräch zu meinem Problem und zu den Schritten, die hoffentlich zur … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Löffler
Rechtsanwalt Jörg Löffler
Anwaltskanzlei Kühner & Löffler, Prinzregentenstr. 51, 67063 Ludwigshafen am Rhein 6844.8383474827 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Löffler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
(03.03.2021) Alles sehr professionell bzgl. der rechtlichen Kernfragen und auch empathisches Eingehen auf Vorstellungen des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Demuth
Rechtsanwalt Axel Demuth
Kanzlei Demuth, Rathausplatz 2, 85716 Unterschleißheim 7110.9692858374 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Demuth gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr gute Beratung. (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang App
Rechtsanwalt Wolfgang App
Anwaltskanzlei App, Solitudeallee 14, 70439 Stuttgart 6925.0081729577 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang App

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.