3.895 Anwälte für Erbengemeinschaft

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Anwaltskanzlei Fritz & Kollegen, Hochbrücktorstr. 14, 78628 Rottweil 6930.1388479373 km
Sie bekommen mit unserer Erfahrung und Kompetenz rechtliche Unterstützung. Wir vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und sind Ihr Rechtsbeistand.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm
Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm
Anwaltskanzlei Thoma, Baade, Dr. Helm & Kollegen, Schulstr. 4b, 86551 Aichach 7072.8094759932 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Helm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
(22.06.2018) Sehr kompetent, schnell, freundlich und fair.
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Plewe
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Plewe
Anwaltskanzlei Plewe, Zahnkäppeleweg 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.0054981506 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Plewe
aus 22 Bewertungen Sehr präzise und sehr gut strukturierte Darstellung des Sachverhalts. Für Laien sehr gut nachvollziehbar und … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Miller & Bernhauer | Rechtsanwälte Fachanwälte, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Bernhauer im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
(03.06.2022) kompetent, klar verständlich, effektiv
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Ritter
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0442717755 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Ritter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 31 Bewertungen Bei Frau Rechtsanwältin Ritter kann ich sagen, ich bin angekommen. Ich habe schon die Leistung mehrerer Anwälte in … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Winter
Rechtsanwalt Jochen Winter
Kanzlei Jochen Winter, Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt 6823.5946496319 km
Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochen Winter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG
Kanzlei Egbert Frimmel, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
real people. real results.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Frimmel M.B.L.-HSG hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
Kanzlei Stephan Mönnighoff, Eppendorfer Baum 4, 20249 Hamburg 6717.9894255605 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
aus 45 Bewertungen Nachdem unser Vermieter unseren Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hat, hat uns Herr Mönnighoff umfangreich zu … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Roßnagel
Kanzlei Roßnagel, Burgstr. 9, 73033 Göppingen 6965.208200985 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Roßnagel
aus 5 Bewertungen Die Beratung war sehr hilfreich! Ich war sehr zufrieden und das Gespräch mit Frau Rossnagel hat mir bei meiner … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Kanzlei Eve Neugaertner, Präsidentenstr 40, 16816 Neuruppin 6917.405109409 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Eve Neugaertner
(28.01.2024) Schneller Termin und schnelle Bearbeitung, kann man nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
Rechtsanwälte Wörlen, Ziegelmeir, Dr. Theurer, Weinmarkt 7, 86720 Nördlingen 7009.3648974979 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Andrea Theurer
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Rechtsanwalt Christof Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Sonnenberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Hofmann
Rechtsanwältin Nicole Hofmann
Rechtsanwaltskanzlei Hofmann & Mävers, Schöneberger Ufer 71, 10117 Berlin 6973.4391074392 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nicole Hofmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
(18.01.2023) Eine super Anwältin, was ich nach zwei Fehlversuchen gut beurteilen kann. Fachlich ist sie sehr kompetent, menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat, Hindenburgstr. 2, 32791 Lage 6731.7740455682 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
(04.05.2024) Klare , laienverständliche Erklärungen des Sachverhaltes.
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinne Amend
Kanzlei Corinne Amend, In der Gifiz 5, 77656 Offenburg 6870.2457946228 km
Mein Ziel ist es, meine Mandanten umfassend, kompetent und ergebnisorientiert zu beraten, ihre Interessen zügig und pragmatisch durchzusetzen und dabei auch den Blick auf die Kosten nicht zu verlieren
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Corinne Amend vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
(17.10.2022) Frau Amend hat mich mit Erfolg vertreten. Sie schätzt alles realistisch ein, macht keine falsche Hoffnung, ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schröder
Rechtsanwaltskanzlei Schröder, Oststr. 27, 59227 Ahlen 6689.4126904391 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Birgit Schröder
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Dr. Thomas Kaps
Rechtsanwalt Mag. Dr. Thomas Kaps
Kanzlei Kaps, Hellbrunner Str. 11, 5020 Salzburg, Österreich 7232.8505503575 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Dr. Thomas Kaps ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbengemeinschaft
(06.01.2017) Sehr kompetente Beratung und souveränes Auftreten vor Gericht
Profil-Bild Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Tim Mehring
Rechtsanwalt Götz Mehring - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Podbielskistraße 139, 30177 Hannover 6768.5298029505 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Götz Tim Mehring bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner
Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner
Kanzlei Michael Löschnig-Tratner, Stadlauer Straße 29, 1220 Wien, Österreich 7416.165820933 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Löschnig-Tratner
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Centorbi
Rechtsanwalt Claus Centorbi
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Bei Familien- oder Erbangelegenheiten habe ich auch stets das Menschliche im Blick!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Claus Centorbi bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
(24.07.2020) Herr Rechtsanwalt Centorbi vertritt uns seit Jahren erfolgreich in diversen Rechtsgebieten und stets gemäß der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vandrey
Rechtsanwalt Christian Vandrey
Kirst & Vandrey Rechtsanwälte, Reichsstr. 4, 14052 Berlin 6967.6604478214 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Vandrey
(13.02.2024) Kurzer, prägnanter und auf den Punkt gebrachter Widerspruch ohne lange Detaildiskussion im Vorfeld, was auf …
Profil-Bild Notar Roland Horsten
sehr gut
Notar Roland Horsten
HORSTEN Ihr Notar in Wetzlar, Am Leitz-Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Einfach. Richtig. Wir sind eine auf notarielle Dienstleistungen spezialisierte Kanzlei im schönen Wetzlar. Wir mögen es unkompliziert und sprechen Ihre Sprache.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Rechtsanwalt Herr Notar Roland Horsten
aus 65 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Notar der alles verständlich erklärt. Vielen Dank (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Reyman
Kanzlei Roger Reyman, Nonntaler Hauptstraße 1A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5451646591 km
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Reyman gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Deege
Beblo & Deege, Neuwerkstrasse 30, 99084 Erfurt 6922.2027462753 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Deege ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbengemeinschaft

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.