345 Anwälte für EU-Verordnung | Seite 6
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Verordnung
Fragen und Antworten
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EU-Verordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Verordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
EU-Verordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema EU-Verordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Verordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Neben der EU-Richtlinie bildet die EU-Verordnung das wichtigste Instrument zur Rechtsetzung innerhalb der Europäischen Union. Beide sind wesentlicher Bestandteil von sekundärem EU-Recht, also desjenigen Rechts, das auf Grundlage des primären EU-Rechts geschaffen wurde, wozu insbesondere der EU-Vertrag zählt.
Anders als Richtlinien bedürfen Verordnungen nicht erst der Umsetzung in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten. Wie die Gründungsverträge gelten EU-Verordnungen vielmehr unmittelbar. Eine EU-Verordnung ist zudem in all ihren Teilen verbindlich. Anders als ein früher als Entscheidung bezeichneter Beschluss gilt die Verordnung dabei nicht nur für einen bestimmten Personenkreis sondern allgemein für alle Mitgliedstaaten bzw. alle Bürger der Union.
Die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen liegt je nach Aufgabenverteilung bei der Kommission oder beim Rat der EU. Im Rahmen der Gesetzgebung ist daran in der Regel das Europäische Parlament beteiligt.
Ein Verstoß gegen eine EU-Verordnung kann Ahndungen im Rahmen eines vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu führenden Vertragsverletzungsverfahrens nach sich ziehen.
Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens. Wichtige und bekannte Verordnungen betreffen beispielsweise die Abfallverbringung, den Artenschutz, das Recht der Arzneimittel und den Bereich der Sozialversicherung. Internationales Privatrecht betreffend spielt die ROM-I-Verordnung als EU-Verordnung eine wichtige Rolle, wenn zwischen Vertragspartnern verschiedener Nationalitäten ein internationaler Vertrag geschlossen werden soll. Die Dublin-II-Verordnung enthält wichtige Regeln zu Fragen der Suche nach Asyl, Orten an denen ein Asylantrag zu stellen ist und der eventuellen Abschiebung sogenannter Drittstaatsangehöriger in der EU und der daran beteiligten Nicht-EU-Länder wie etwa Norwegen und der Schweiz. Bekannt war in der Bevölkerung insbesondere die sogenannte Gurkenverordnung über die zulässige Krümmung von Gurken.
(GUE)
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