3 Anwälte in Isernhagen

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Rechtsanwalt Timm Jacobsen
Kanzlei Timm Jacobsen, Zeissstraße 6a, 30916 Isernhagen 6766.8014447142 km
Kompetenz, Einsatz und Kommunikation - Meine Leitlinien für Rechtsberatung
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Rechtsanwalt in Isernhagen
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Philipp
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Philipp
Rechtsanwältin Patricia Philipp, Dorfstr. 61, 30916 Isernhagen 6767.9384962181 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin in Isernhagen
aus 18 Bewertungen Frau Philipp ist eine absolut kompetente, gewissenhafte und unglaublich engagierte Rechtsanwältin. Nicht nur, dass sie … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Stoklas
Rechtsanwalt Jonathan Stoklas
lexICT.legal, Fritz-Reuter-Straße 30, 30916 Isernhagen 6771.0220477332 km
Ich beschäftige mich seit über zehn Jahren mit den Themen IT-Recht und Datenschutz. Bei der Beratung sind mir der persönliche Kontakt und die gemeinsame Entwicklung pragmatischer Lösungen wichtig.
Datenschutzrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt in Isernhagen

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Isernhagen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Isernhagen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Isernhagen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Isernhagen!
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.