3.386 Anwälte für Nebenkosten | Seite 142

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Rechtsanwalt Michail B. Karawer
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Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Nebenkosten beantwortet Herr Rechtsanwalt Michail B. Karawer
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Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
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Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Nebenkosten

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nebenkosten

Fragen und Antworten

  • Nebenkosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nebenkosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nebenkosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nebenkosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nebenkosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Als Nebenkosten bezeichnet man im Mietrecht Kosten, die der Mieter neben dem eigentlichen Mietzins zu entrichten hat, insbesondere die Betriebskosten. Hierzu zählen alle laufenden Kosten. Keine Betriebskosten sind einmalige Reparaturkosten, Verwaltungskosten und Anschaffungskosten; sie sind bereits mit Zahlung der Miete abgegolten.

Ist im Mietvertrag eine Vereinbarung zu den Nebenkosten getroffen, so müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Gerade im Wohnraummietrecht gelten zugunsten des Mieters viele Sondervorschriften. Beispielsweise dürfen nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Umlagefähige Betriebskosten sind: Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Reinigungs- und Wartungskosten für Heizanlagen oder Kamine, Aufzugskosten, Kosten für Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen u.v.m.

Hinweis: Auch bei einem Gewerbemietvertrag kann man auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) Bezug nehmen, dann gelten ihre Vorschriften für Mietverhältnisse von Geschäftsräumen entsprechend, abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Je nachdem, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen ist, können die Nebenkosten bereits komplett im Mietzins enthalten sein (Bruttowarmmiete, eher selten). Von einer so genannten Nettokaltmiete spricht man, wenn alle Betriebskosten neben der Grundmiete vom Mieter zu bezahlen sind. Darüber hinaus können Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass die Betriebskosten nur teilweise vom Mieter zu tragen sind. Die Bezahlung erfolgt durch den Mieter entweder in Form einer Pauschale (Nebenkostenpauschale, Betriebkostenpauschale) oder als monatliche Vorauszahlungen und anschließender Abrechnung.

Hierbei spricht man auch von Umlage der Betriebskosten, d.h. der Vermieter kann die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, wobei beide Mietparteien vereinbaren können, ob nur die vom Vermieter kalkulierten Kosten oder nur die tatsächlichen Kosten vom Mieter zu tragen sind. Achtung: Das gilt nicht für Heizkosten und Warmwasserkosten, die im Rahmen eines entgeltlichen Wohnraummietverhältnisses anfallen. Sie dürfen gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) nur nach Verbrauch dem Mieter berechnet werden.

Ist die Umlage der tatsächlichen Betriebskosten auf den Mieter vereinbart, so hat er einen Anspruch, dass der Vermieter eine Abrechnung über die Betriebskosten erstellt (Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung). Bei der Vermietung von Wohnraum beschränkt sich der Abrechnungszeitraum auf höchstens ein Jahr.

Für die Nebenkostenabrechnung gelten weitere Spezialvorschriften, beispielsweise muss die Abrechnung klar formuliert sein und Mindestangaben (Abrechnungszeitraum, Kostenarten, Gesamtbeträge, Umlageschlüssel etc.) enthalten. Vermieter und Mieter müssen auch spezielle Fristen bei Geltendmachung und Widerspruch der Nebenkostenabrechnung beachten.

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