340 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 15

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sehr gut
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aus 29 Bewertungen Sehr kompetent Sehr gute Beratung (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.

Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:

Arrest

Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.

Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei

(GUE)

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