AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 51
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16.09.2019 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… ein Versäumnisurteil. Mögliche Abmahngründe unwirksame AGB (z.B Garantien, versicherter Versand, Unklarheiten) alte oder fehlende Widerrufsbelehrung (inkl. fehlendes Muster-Widerrufsformular) Zusendung …“ Weiterlesen
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14.09.2019 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„Schmid-&-Stillner-Abmahnung: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. mahnt wegen AGB-Verstoß ab Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. geht aktuell gegen Onlinehändler …“ Weiterlesen
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14.09.2019 Rechtsanwalt Christian Heitmann M.C.L.„… sein musste. Als Sicherheit wurde eine Mittelverwendungskontrolle in den AGB zum Sparvertrag erwähnt. Beim precious-Beteiligungsmodell konnten Anleger zwischen dem Erwerb von Gold und Silber wählen …“ Weiterlesen
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12.09.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… , dass der Vertrag doch nicht so vorteilhaft war wie gedacht. Hier unsere Top 5 der Stolperfallen, die in die man bei Vertragsschluss tunlichst nicht tappen sollte: 1. Vertrag & AGB lesen Der wahrscheinlich …“ Weiterlesen
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05.09.2019 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… sich übrigens auch aus den dort aufgeführten AGB, aus deren Leistungsbeschreibung nicht wirklich ein Mehrwehrt zu entnehmen ist. Dort heißt es nämlich: „Die Firma WAP-Mediendienst verpflichtet …“ Weiterlesen
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05.09.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… aus wichtigem Grund durch Vertrag bzw. AGB nicht ausgeschlossen werden kann. Über die Kanzlei Mutschke: Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät …“ Weiterlesen
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31.08.2019 Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann„… das Vertragsverhältnis mit Hinweis auf die vereinbarten AGB gekündigt und ein Betrag in Höhe von über 1.500,00 Euro fällig gestellt. Im Anschluss wurde ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG vorgenommen …“ Weiterlesen
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31.08.2019 Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.„… Rücksicht auf das oben genannte verlängert werden. Nach dem AGB steht dem Arbeitnehmer für Überstunden neben der normalen auch eine zusätzliche Vergütung zu: In der Höhe von 100 % der Vergütung: Für …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… und ermittelt wurde, der muss damit rechnen, dass nun ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird. In der Regel verbieten die AGB der gängigen Pay-TV-Dienstleister das sog. Cardsharing. Erlaubt …“ Weiterlesen
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30.08.2019 Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.„1. Formen der Beschäftigung in Pole n In Polen wird das Arbeitsverhältnis im Arbeitsgesetzbuch (poln. kodeks pracy ), weiter AGB genannt, geregelt. Anders als in Deutschland, wo die geltenden …“ Weiterlesen
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27.08.2019 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… , Facebook oder eBay Kleinanzeigen zum Kauf anbieten, riskieren eine Abmahnung. In den Ticket-Abmahnungen wird den Abgemahnten dann vorgeworfen, gegen die AGB verstoßen zu haben. Wegen dieses Verstoßes …“ Weiterlesen
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27.08.2019 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… umzuwandeln, muss die Nachrangerklärung geprüft werden, auf Unwirksamkeit. Dazu bedarf es einer individuellen rechtlichen Prüfung. Mitunter halten dahingehende Erklärungen einer AGB-rechtlichen …“ Weiterlesen
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24.08.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Auf die Gestaltung dieser Verträge und der damit unvermeidlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollte das FinTech daher von Anfang größte Sorgfalt verwenden. Dabei ist insbesondere auf wirksame …“ Weiterlesen
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23.08.2019 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… bei fristgerechten Kündigungen ist die Angabe eines Grundes nicht erforderlich. Die betroffenen Mandanten wurden auf Nachfragen lediglich auf § 19 Abs. 3 der AGB verwiesen, der eine fristlose Kündigung …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… – sowie Kammerunabhängig. Der erwünschte Leistungsumfang ergibt sich aus den Eintragungen und/oder Änderungen, welche vom Auftraggeber im Angebot vorgenommen wurden, sowie aus Ziffer 3 dieser AGB …“ Weiterlesen
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21.08.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Haftung schon für jedes fahrlässiges Handeln greift. Softwareunternehmen sollten auch deswegen möglichst Verträge und AGB nutzen, die genau auf sie abgestimmt sind – schon allein, um ihre Haftungsrisiken …“ Weiterlesen
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20.08.2019 Rechtsanwalt Robert Nebel„… , wie es zunächst den Anschein hat. Der BGH ist nämlich davon ausgegangen, dass trotz eines ordentlichen Kündigungsrechts in den AGB der Sparkasse die Kündigung während der Zeit des Bonussparens …“ Weiterlesen
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20.08.2019 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… in seinen AGB einen falschen Verbraucherbegriff (§ 13 BGB) verwendet habe. Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist nach der neuen Definition des § 13 BGB nämlich bereits derjenige, der Rechtsgeschäfte …“ Weiterlesen
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12.08.2019 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… der Befristungsregelung nach §§ 307 ff. BGB statt, wie sie für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) üblich ist. Die Wirksamkeit der ursprünglich im Arbeitsvertrag – als AGB – vereinbarten Befristung …“ Weiterlesen
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09.08.2019 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… einzuordnen sind. Dies ist von Bedeutung, da sich die Sparkassen damit nicht auf Kündigungsregelungen aus dem Darlehensvertragsrecht berufen können, sondern die Kündigungsmöglichkeit auf die Sparkassen-AGB …“ Weiterlesen
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08.08.2019 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten …“ Weiterlesen
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09.08.2019 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… des „Prämiensparvertrages Flexibel“ war unbefristet. Mit dem Vertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen sowie die Sonderbedingungen für den Sparverkehr vereinbart. Nunmehr kündigen …“ Weiterlesen
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07.08.2019 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… (AGB) der Sparkassen sowie die Sonderbedingungen für den Sparverkehr vereinbart. Nunmehr kündigen Sparkassen solche Verträge, weil sie von beiden Seiten erfüllt worden seien und sie sich auf Grund …“ Weiterlesen
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02.08.2019 Rechtsanwalt Andreas Eickhoff„… bekannten Fällen hatte die Bank unter Berufung auf Nr. 19 ihrer AGB die Kontoverbindung außerordentlich gekündigt. Einen Kündigungsgrund gab sie dabei allerdings nicht an. Eine Nachfrage gestaltete …“ Weiterlesen