AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 6
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06.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen wurde oder ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten. Hier finden Sie ausführliche Informationen, wie Sie sich nun verhalten sollten: European Trust Solution …“ Weiterlesen
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17.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und schließlich noch Daten zu seiner Person, Adress- und Kontaktinformationen, Geburtstag, Berufsstatus, optional eine Personalausweis-Kopie oder auch Gehaltsnachweise, es muss die Bestätigung von AGB …“ Weiterlesen
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05.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… zu überwachen. Das Geld wurde dann von BSDEX auf ihr Solobit-Konto umgeleitet, doch unmittelbar darauf wurde das BSDEX-Konto unter dem Vorwand von AGB-Verstößen gesperrt. Solobit (solobit.co) "funktionierte …“ Weiterlesen
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16.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… Rate, der Gesamtzins sowie der zu erstattende Gesamtbetrag aufgeführt. Einen Hinweis auf AGB, Vertragsbedingungen oder etwaige Datenschutzbestimmungen werden hier nicht aufgeführt oder verlinkt …“ Weiterlesen
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15.01.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„Einführung In der heutigen Geschäftswelt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein unverzichtbares Instrument, das sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von großer Bedeutung …“ Weiterlesen
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15.01.2024 Rechtsanwalt Robin Kern„… . Zur Begründung führt der BGH aus, dass eine solche Reservierungsvereinbarung der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Reservierungsvereinbarung zwischen …“ Weiterlesen
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13.01.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… Missverhältnis von Leistung und Preis vorliegt, was als Sittenwidrigkeit (Wucher) gemäß § 138 BGB angesehen werden könnte. e. Unwirksame Vertragsklauseln und AGB Sollten bestimmte Vertragsklauseln oder Allgemeine …“ Weiterlesen
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12.01.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) : Franchise-Vereinbarungen gelten in der Regel als AGB. Sie unterliegen bestimmten gesetzlichen Grenzen, insbesondere wenn der Franchise-Nehmer …“ Weiterlesen
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23.03.2024 Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.„… Konto angelegt war. Daraus ging ihre Eigentumsstellung eindeutig hervor. Gleichwohl hielt die Targobank nicht nur an der Kontosperre fest, sondern kündigte auch noch unter Verweis auf die AGB die gesamte …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwalt Marko Liebich„… Ansatzpunkte in Betracht: Widerruf: Ein Widerrufsrecht besteht in fast allen Fällen, auch wenn Coaches und Reseller wie CopeCart oder Digistore24 dies gern in ihren AGB auszuschließen versuchen. Dies gilt …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Robin Tafel„… regelmäßig ein unmittelbarer Verstoß gegen die AGB vorgeworfen. Soweit man die von dem Veranstalter vorgehaltenen AGB für wirksam erachtet, wäre in diesen Konstellationen durchaus an eine Berechtigung …“ Weiterlesen
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11.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… zahlen soll, bleibt daher zum derzeitigen Zeitpunkt unklar. Jedenfalls solle aber die Bestellung unter Einbeziehung von AGB, Widerrufsbelehrung und der IP-Adresse nachweislich gespeichert worden …“ Weiterlesen
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11.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A.„… den gesetzlichen Vorschriften spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken eine wichtige Rolle. Diese enthalten oft detaillierte Regelungen zur Abwicklung der Darlehensverträge und zur Handhabung …“ Weiterlesen
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09.01.2024 Rechtsanwalt Simon Bender„… des Fahrzeuges hat die Mängelrechte dafür üblicherweise in den AGB des Leasingvertrages an den Leasingnehmer abgetreten. Rücktritt vom Kaufvertrag – Kündigung Leasingvertrag Schlägt die Reparatur fehl …“ Weiterlesen
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09.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… ? Bewahren Sie Ruhe. Es ist insbesondere zu prüfen, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten …“ Weiterlesen
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10.01.2024 Rechtsanwältin Janett Moll„… abgefangen werden können. Eine Ausnahme von dem Rückerstattungsanspruch ist das vertragswidrige und/oder grob fahrlässige Verhalten des Kunden im Onlinebanking. Was vertragswidrig ist, lässt sich den AGB …“ Weiterlesen
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09.01.2024 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… Versicherungs-AGB. Danach sind Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer …“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… zu sein und Haftungsrisiken zu vermeiden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen. Zum Beispiel im Bereich AGB-Recht stellen sich viele Fragen, wie zum Bespiel die Auslegung beim Einsatz …“ Weiterlesen
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08.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… Glücksspiele veranstaltete, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette oder Slots. Die Internetseite war auf Deutsch verfügbar. Die AGB waren ebenfalls in Deutsch und enthielten unter der Regelung zu 4.1 …“ Weiterlesen
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07.02.2024 Rechtsanwältin Yana Krause„… . Bei der Gestaltung der internationalen Kaufverträge ist stets darauf zu achten, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer der Parteien als Vertragsbestandteil einbezogen werden. Gewährleistung …“ Weiterlesen
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16.01.2024 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… und Ihnen auch nachweislich schriftlich zugegangen ist, dann ab dem … in einen Zwei-Jahresvertrag übergegangen. Sie hatten die Möglichkeit den Vertrag bis zum ... ordentlich schriftlich laut unseren AGB …“ Weiterlesen
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05.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell„… zu erkennen gegeben, dass "Pokerstars" nichts Rechtswidriges getan hätte; "Pokerstars" habe die Spieler in ihren AGB/ihrer Endnutzer-Lizenzvereinbarung darauf hingewiesen, selbst überprüfen zu müssen …“ Weiterlesen
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04.01.2024 Rechtsanwältin Jutta Lüdicke„… . Die Unwirksamkeit ergibt sich nämlich aus der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, also der AGB-Kontrolle. Auf eine Unwirksamkeit einer AGB kann sich jedoch nicht derjenige berufen …“ Weiterlesen
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08.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… . Unterschreiben Sie keine "Verträge" bei GlobaleMaerkte (globalemaerkte.com) mehr. Das dürften ohnehin inhaltslose, zusammenkopierte fake-AGB sein. Erlauben Sie GlobaleMaerkte (globalemaerkte.com …“ Weiterlesen