Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
- Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
- Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
- Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
- Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich.
Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein.
Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen:
Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es?
War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor?
Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen?
Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts.
Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann.
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern.
Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist.
Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen.
Wer erfährt den Kündigungsgrund?
Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen.
Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.
Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen.
Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab.
Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden.
Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen
Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist.
Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.
Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht
Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.
Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen.
Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat.
Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam.
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam.
Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist:
1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt.
2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?
Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf.
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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung" | Seite 60
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29.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„… Konditionen abgeschlossen und zahlen nun nach verpasster Kündigungsfrist teilweise mehr als das Doppelte. Eigene Sky-Kündigung bleibt meistens erfolglos Enttäuschte Sky-Kunden wandten sich daraufhin an Sky …“ Weiterlesen
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28.09.2017 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… unbilligen Weisung bzw. weigerte er sich, dieser Folge zu leisten, riskierte er im günstigsten Fall eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung. Der Fünfte Senat …“ Weiterlesen
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26.09.2017 Rechtsanwälte Wagner + Gräf„… , kleinste Verfehlungen können nicht abgemahnt werden, da die erforderliche Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Die Abmahnung für die verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ist in § 314 Abs …“ Weiterlesen
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25.09.2017 Rechtsanwälte Wagner + Gräf„… eines Aufhebungsvertrags wird vermieden, dass eine verhaltensbedingte ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Somit können „verdächtige“, von den ordentlichen Kündigungsfristen …“ Weiterlesen
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19.09.2017 Rechtsanwälte Wagner + Gräf„… er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangt, ist das Zeugnis innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von 2-3 Wochen anzufertigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist das Zeugnis …“ Weiterlesen
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18.09.2017 Rechtsanwalt Jörn Blank„… dieser Vertrag zunächst gekündigt werden. Es gelten dabei die auch für das restliche Mietrecht geltenden Vorschriften , also beispielsweise für die außerordentlich fristlose Kündigung aus wichtigem Grund …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Axel Steiner„… Aufhebungsverträge bisweilen Regelungen, dass die vom Franchisenehmer gezahlte Franchisegebühr (anteilig) zurück zu erstatten ist. Außerordentliche Kündigung Soweit der Vertrag nicht zeitnah ordentlich gekündigt …“ Weiterlesen
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14.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede„… zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zusteht. Ganz aktuell hat dies die 35. Zivilkammer des LG München jeweils zugunsten einer Anlegerin der vorbenannten Fonds mit Urteilen von Ende August …“ Weiterlesen
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13.09.2017 Rechtsanwalt Dan Fehlberg„… von dieser Regel ergeben sich aus § 626 BGB – eine außerordentliche (zumeist fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund – und aus § 15 III TZBfG – eine ordentliche Kündigung bedarf einer einzelvertraglichen …“ Weiterlesen
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18.09.2017 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… . Die Einforderung des Buchauszugs stelle insbesondere keinen Grund dar, ob dessen der Unternehmer den Handelsvertretervertrag außerordentlich kündigen könnte. Die Forderung könne zwar das Verhältnis erheblich …“ Weiterlesen
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13.09.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel„Außerordentliche Kündigung 1. Allgemeines Die außerordentliche Kündigung ist vertraglich nicht abdingbar oder beschränkbar, mithin können auch keine Gründe „vereinbart“ werden. Lediglich …“ Weiterlesen
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12.09.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB …“ Weiterlesen
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10.09.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… auf Verlangen bei einer außerordentlichen Kündigung die Gründe schriftlich mitzuteilen (nachzureichen). Auf der anderen Seite sollte ein konkretes Datum vermerkt sein (egal, ob dieses nun richtig …“ Weiterlesen
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05.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„… , müssten Sky Kunden nochmals für ein Eurosport-Abonnement in die Tasche greifen. Die Reaktion von Sky auf die außerordentliche Kündigung Nach den Presseberichten der letzten Tage sowie den uns vorliegenden …“ Weiterlesen
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30.08.2017 Rechtsanwalt Michael Haider„… eine Abmahnung auszusprechen. Erst wenn der Arbeitnehmer in der Folge sein Verhalten nicht ändert, ist der Ausspruch einer Kündigung möglich. Auf der anderen Seite ist eine (außerordentliche, fristlose …“ Weiterlesen
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30.08.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„… , der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB in Verbindung mit § 490 dem außerordentlichen Kündigungsrecht. Rechtliche Einschätzung Aus rechtlicher Sicht ist das Argument der gestörten …“ Weiterlesen
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28.08.2017 anwalt.de-Redaktion„… an dem sonnigen Tag sei gut gewesen, es habe außerordentlich geringer Verkehr geherrscht und es sei zu keiner wesentlichen Gefährdungssituation gekommen. Außerdem würde ein Fahrverbot für …“ Weiterlesen
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29.08.2017 Rechtsanwältin Anna Watzlawik„… Anwendung des KSchG auch eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aussprechen. Vorausgesetzt, ein schwerwiegender Anlass („wichtiger Grund“ gem. § 626 I BGB) seitens des Arbeitnehmers macht es für …“ Weiterlesen
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21.08.2017 Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Burkhardt„… gibt, sollte er sich frühzeitig nach einem neuen Arbeitgeber umsehen. Der Arbeitgeber kann eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen. Der Arbeitnehmer muss die Kündigung …“ Weiterlesen
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16.08.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats der Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen …“ Weiterlesen
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15.08.2017 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… oder einer außerordentlichen Kündigung wegen fehlerhafter Beratung endet die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft zum Jahresende, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2016, 6 U 73/15 . Eine gezahlte Abschlussgebühr …“ Weiterlesen
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14.08.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… , sodass betroffene Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran haben, sich gegen eine Kreditkündigung zu wehren. Gegen eine Kündigung kann insbesondere dann vorgegangen werden, wenn die Voraussetzungen …“ Weiterlesen
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08.08.2017 Rechtsanwalt Dr. Artur Kühnel„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung die Grundsätze für eine außerordentliche Verdachtskündigung betont sowie sich zur (Un)Maßgeblichkeit strafrechtlicher Wertungen bzw …“ Weiterlesen
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07.08.2017 Rechtsanwältin Neshe Filippatos„… Unwirksamkeit der Kündigung. Ordentliche und Außerordentliche Kündigung Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Außerordentliche Kündigung Die außerordentliche Kündigung …“ Weiterlesen