Cybermobbing: Wie können sich Opfer wehren?
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Im Internet lauern viele Gefahren. So können Viren beispielsweise den Rechner lahmlegen. Schlimmer als Schäden an Maschinen sind aber die an Menschen: Denn viele Personen werden Opfer von sogenanntem Cybermobbing. Das kann bei diesen zu gesundheitlichen Problemen führen, aber auch zu Jobverlust oder Imageschäden. Doch was genau ist Cybermobbing und wie kann man sich dagegen wehren?
Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing ist eigentlich nichts anderes als das klassische Mobbing – nur unter Zuhilfenahme von modernen Kommunikationsmitteln, wie Handy oder PC. Menschen werden also z. B. in sozialen Netzwerken oder Foren, über Instant Messenger oder per Mail bloßgestellt, verleumdet, angefeindet, ausgegrenzt, diskriminiert und/oder erniedrigt. Auch erstellen die Täter unter dem Namen des Opfers häufig Fake-Profile, z. B. auf Facebook, und stellen dort Posts oder Bilder ein, die das Opfer öffentlich an den Pranger stellen und demütigen sollen.
Das Besondere am Cybermobbing ist, dass zumeist eine breite Masse an Menschen diese Erniedrigung mitverfolgen kann – nämlich jeder, der den Post beziehungsweise die Nachricht im Netz lesen kann. Auch kann man sich gegen den Täter, den sogenannten Cyber-Bully, nur schwer zur Wehr setzen – denn oftmals kennen die Opfer ihn nicht oder haben nur eine Ahnung, wer hinter den Posts stecken könnte. Cyber-Bullies lassen daher oft alle Hemmungen fallen, weil sie sich aufgrund der trügerischen Anonymität im Netz sicher fühlen – die Mobbing-Attacke im Internet kann somit immense Ausmaße annehmen.
Opfer fühlen sich deshalb verständlicherweise rund um die Uhr angefeindet und dennoch hilflos – was wiederum die körperliche und seelische Verfassung der Betroffenen stark beeinträchtigt und z. B. zu Schlaflosigkeit, Panikattacken oder Depressionen führen kann.
Kann man Cybermobbing verhindern?
Grundsätzlich kann jeder, der das Internet beziehungsweise moderne Kommunikationsmittel nutzt, Opfer von Cybermobbing werden. Die Wahrscheinlichkeit sinkt jedoch, wenn man sich im Netz besonders vorsichtig verhält. Man sollte also z. B. nicht unbedarft sämtliche Daten von sich – etwa die E-Mail-Adresse oder den Wohnort – herausgeben, sondern für einen ausreichenden Schutz sorgen, etwa durch Verwendung eines Virenschutzes, sicherer Passwörter und durch Anpassung der Privatsphäre-Einstellungen. Auf etwaige Provokationen eines anderen Users sollte man am besten nicht reagieren. Wer sich nämlich auf Diskussionen einlässt, läuft Gefahr, von Personen mit gegenteiliger Meinung niedergemacht zu werden.
Wie kann man sich gegen Cybermobbing wehren?
Eins vorweg: Eine explizite Regelung, die Cybermobbing unter Strafe stellt, gibt es nicht. Allerdings existieren einige Vorschriften, die es einem Opfer ermöglichen, gegen den Täter vorzugehen. So verletzt dieser in der Regel beim Cybermobbing das Persönlichkeitsrecht des Opfers. Diesem stehen gegen den Täter daher grundsätzlich Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu.
Ferner macht sich der Täter unter anderem – abhängig vom Einzelfall – wegen Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB), Verleumdung nach § 187 StGB, Nötigung nach § 240 StGB oder auch wegen Nachstellung nach § 238 StGB, dem sogenannten Stalking, strafbar.
Problematisch hierbei ist jedoch – wie bereits erläutert –, dass der Täter oftmals nicht bekannt ist. Opfer wollen verständlicherweise aber, dass die verletzenden Kommentare, Posts. Bilder o. Ä. so schnell wie möglich wieder aus dem Internet verschwinden. Es ist daher anzuraten, zunächst den betreffenden Website-Betreiber über die Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen und ihn zur Löschung der Posts etc. sowie zur Herausgabe aller ihm bekannten Daten über den „Urheber“ dieser Hass-Nachrichten oder über den Ersteller des Fake-Profils aufzufordern.
Ferner kann und sollte Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Dann nämlich wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, die zumeist mit geringen Schwierigkeiten z. B. an die IP-Adresse des Täters und damit an seine Identität gelangt. Selbst wenn der Inhaber des betreffenden Anschlusses nicht der Täter sein sollte, kann die Staatsanwaltschaft so womöglich dem Cyber-Bully auf die Spur kommen. Die Folge ist zumeist eine Anklage wegen diverser Straftaten, z. B. Beleidigung oder Bedrohung. Auch kann nun das Opfer erneut tätig werden und die ihm etwaig zustehenden Unterlassungsansprüche und/oder Schadenersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter geltend machen.
Fazit zum Cybermobbing
Jeder kann Zielscheibe von Mobbing beziehungsweise Cybermobbing werden. Dazu genügt es schon, wenn man etwa „uncoole“ Klamotten trägt oder auch einfach eine andere Meinung als die übrigen Nutzer eines Chatrooms, Forums oder sozialen Netzwerks vertritt. Cybermobbing-Opfer haben Rechte und gute Möglichkeiten, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Täter durchzusetzen. Je früher sich Opfer gegen Cybermobbing zur Wehr setzen, desto besser.
(VOI)
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10.09.2014 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… die Rechte anderer beschneiden; Selbstmorde von Jugendlichen wegen Cybermobbing oder Firmenpleiten wegen Shitstorm sind die krassen Folgen dieser Handlungen. Die Rechtsordnung erobert so langsam …“ Weiterlesen
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25.07.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… nicht bewusst. Dabei können diese Daten für Cybermobbing, Sammlerseiten und anderes missbraucht werden. Aus diesem Grund hat das Redaktionsteam von anwalt.de die wichtigsten Informationen zu diesem Thema …“ Weiterlesen
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07.12.2009 Rechtsanwältin Erika Schreiber„Gegen Cybermobbing können sich Betroffene neben einer Strafanzeige auch zivilrechtlich wehren, indem sie z.B. Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und ggf. Schadensersatz gegen den Schädiger …“ Weiterlesen