Drogen am Steuer: Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor?
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Fahren unter Drogeneinfluss
Wurden Sie bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss von der Polizei erwischt? Als Konsequenz erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser umfasst je nach Schwere des Verstoßes neben einem Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug.
Im schlimmsten Fall liegt eine Straftat vor, und es drohen hohe Geldstrafen oder gar eine Freiheitsstrafe. Etliche Bußgeldbescheide sind jedoch fehlerhaft und Sie können gegen jeden Bescheid vorgehen!
Bei Drogen am Steuer liegt das Bußgeld mindestens bei 500 Euro und es kann neben dem Verlust des Führerscheins und 3 Punkten als Höchststrafe auch zum Freiheitsentzug wegen Gefährdung des Straßenverkehrs kommen.
Als Fahrradfahrer können Sie ab 0,3 Promille sowie unter Drogeneinfluss belangt werden.
Strafen bei Drogen am Steuer
Das Bußgeld, das Ihnen bei Drogenkonsum am Steuer droht, ist gestaffelt. Es gibt jedoch – anders als beim Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte. Die Höhe der Konsequenzen hängt davon ab, ob es Ihr erster, zweiter oder dritter Verstoß dieser Art ist. Erwischt man Sie also mit Drogen hinter dem Lenkrad, können folgende Strafen verhängt werden:
Drogenverstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Verstoß | 2 | 500 Euro | 1 Monat |
2. Verstoß | 2 | 1.000 Euro | 3 Monate |
3. Verstoß | 2 | 1.500 Euro | 3 Monate |
Zudem kann ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und damit eine Straftat vorliegen. Haben Sie nicht nur illegale Substanzen konsumiert, sondern gefährdeten Sie den Straßenverkehr oder kann Ihnen zusätzlich noch Drogenbesitz nachgewiesen werden, kommt es im Regelfall zu einem Strafverfahren. Davon kann im Fall des Besitzes jedoch vom Gericht abgesehen werden, wenn es lediglich um geringe Mengen geht. Die Grenzen hierfür sind abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Wurde gegen das BtMG verstoßen, handelt es sich um eine Straftat!
Führerscheinentzug bei Drogen am Steuer
Zeigen Sie als Fahrzeugführer Anzeichen von Fahrunsicherheit oder verursachen Sie unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall, drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen. Dann kann neben einem Bußgeld und Punkten darüber hinaus der Führerscheinentzug und womöglich sogar eine Haftstrafe die Folge sein.
MPU kann bei weichen Drogen entfallen
Erwischt man Sie mit Drogen hinter dem Lenkrad, wird häufig eine MPU angeordnet. Die Führerscheinstelle trifft in diesem Zusammenhang eine Unterscheidung zwischen weichen und harten Drogen. Erwischt man Sie unter dem Einfluss weicher Drogen wie Marihuana, Haschisch oder anderer Cannabisprodukte, kann Ihnen oft eine MPU erspart bleiben. Der Grund ist, dass hier die Auswirkungen auf den Körper verglichen mit härteren Drogen gering sind.
Dagegen führt der Konsum von Kokain, Heroin, Ecstasy, Methadon oder anderer harter Drogen am Steuer zu drastischeren Strafen. Schließlich geht die Führerscheinstelle in diesem Fall davon aus, dass Sie generell nicht die nötige Fahreignung besitzen. Dies ist erst recht der Fall, wenn Sie wiederholt unter Einfluss einer dieser Drogen hinter dem Lenkrad angetroffen werden.
Drogen am Steuer in der Probezeit
In der Probezeit wird Fahren unter Drogeneinfluss noch mit weitaus empfindlicheren Sanktionen geahndet. Schließlich handelt es sich hierbei um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, genannt A-Verstoß.
Das bedeutet, neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot drohen Ihnen als Führerscheinneuling noch weitere Probezeitmaßnahmen. Wie genau diese aussehen, ist davon abhängig, zum wievielten Mal Sie mit Drogen am Steuer in der Probezeit erwischt worden sind:
Drogenverstoß in der Probezeit | Probezeitmaßnahmen |
---|---|
1. Verstoß | • Probezeitverlängerung auf 4 Jahre • kostenpflichtiges Aufbauseminar |
2. Verstoß | • Verwarnung • Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
3. Verstoß | • Entzug der Fahrerlaubnis |
Drogen am Steuer: Was gilt auf dem Fahrrad?
Wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen Fahrrad fahren, machen Sie sich strafbar und müssen auch davon ausgehen, dass eine MPU angeordnet wird. Damit verbunden ist die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis. Diese erlangen Sie erst wieder, wenn Sie die medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen:
Bußgeldkatalog Fahrrad | Strafe |
---|---|
Fahrrad fahren unter Drogeneinfluss | • Geldstrafe • Anordnung einer MPU • Strafanzeige |
Drogen am Steuer: Wie wird der Konsum nachgewiesen?
Generell stehen der Polizei mehrere Methoden zur Verfügung, um den Konsum von Drogen am Steuer nachzuweisen:
Schweißtests,
Speicheltests,
Bluttests oder
Urintests.
Diese kommen aber nicht generell zum Einsatz, da die Beamten häufig auf die Freiwilligkeit von Ihnen als Fahrer angewiesen sind. Ein Drogenschnelltest kann verdächtige Subtanzen im Urin, Schweiß oder Speichel entdecken. Wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet, dass unter Drogeneinfluss gefahren wurde, kann schließlich ein Richter einen Bluttest anordnen.
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27.10.2016 Rechtsanwalt Olaf Haußmann„… des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wenn die Droge außerhalb der Arbeitszeit des betreffenden Kraftfahrers konsumiert wurde und zum Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit die Fahrtüchtigkeit nicht mehr konkret …“ Weiterlesen
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21.10.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„Das Bundearbeitsgericht hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers, der mit Drogen am Steuer erwischt worden war, wirksam erfolgt ist. Damit kippte das BAG die Urteile …“ Weiterlesen
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23.04.2014 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… von Cannabis – entzogen als aufgrund Alkohols. Dennoch ist die Fahrerlaubnis und damit der dies verdeutlichende Führerschein nicht in jedem Falle weg, wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wird. Vor allem …“ Weiterlesen
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10.04.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… , regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten im Verkehr …“ Weiterlesen
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13.02.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Fahrerlaubnis, Beleidigung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen und Medikamenten, Unfallflucht, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Tötung sind dagegen …“ Weiterlesen
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